Straftat?

4 Antworten

Auf jeden Fall das erhöhte Beförderungsentgeld in Höhe von 60 Euro. Eventuell eine Anzeige wegen Leistungserschleichung.

Wirst Post vom Unternehmer bekommen, hat keine weiter Folgen, wenn du die mindestens 60 Euro bezahlst... bzw. deine Eltern.

Du musst zwischen der Vertragsstrafe die beim Verkehrsunternehmen fällig wird und der strafrechtlichen Seite unterscheiden.

Fahren ohne gültigen Fahrausweis kann jedem mal passieren. Da zahlt man im Normalfall den doppelten Fahrpreis, mindestens 60,- und gut ist.

Diese 60€ sind eine reine Vertragsstrafe.

In deinem Fall hast du aber eine Straftat begangen: Betrug, und dann ist eine Anzeige schon bei der ersten Tat sicher..