strafbar , nudes?
also ich hab von mädchen nudes bekommen sind beide 16 oder die mädchen manchmal 15 aufjedenfall ist das strafbar und kann das als besitz von kinderpornographie bezeichnet werden?
7 Antworten
Ich finds schade dass es nicht erlaubt ist, was soll man den als 16 Jähriger machen der Mädchen in seinem Alter einfach am geilsten findet.
Ja ok ab 18 reichts auch und es dient natürlich zum Schutz der Kinder, und zu Jung wäre auch wieder zu krank
wenn sie dir das von sich aus gesendet haben nein wenn es überall rumgeschickt wird vllt schon
Nicht jedes Nacktbild ist gleich pornografisch. Wenn es nur normale Nacktfotos sind, sind die Mädchen zwar dumm, aber es ist noch keine Kinderpornografie. Weiterschicken oder jemandem zeigen darfst Du die Bilder aber ohne Zustimmung der Rechteinhaber nicht. Das dürftest Du aber auch nicht, wenn die Mädels bekleidet wären.
Das hängt von den Bildern ab. Wenn es nur Nacktbilder sind, werden diese durch das Versenden nicht zu Pornografischen Bildern. Strafrechtlich wäre das Versenden/Zeigen von Nacktbildern ohne Erlaubnis ein Verstoß gegen das KunstUrhG. Zivilrechtlich kann das auch sehr teuer werden, also nicht weiterleiten und auch nicht rumziehen. Das wird teuer und ist auch echt mies!
Nein, das ist keine Kinderpornografie. Strafbar ist das Weiterleiten dieser Bilder.
Wenn die 15 sind ja
aber wenn die 16 sind bin ich mir nicht ganz sicher könnte sein dass es dann erlaubt ist oder vlt auch erst 18
aber wenn du die gerade wieder löschst machst du dich nicht strafbar du kannst ja nichts dafür dass du die bekommen hast nur wenn sie behältst machst du dich strafbar
macht das weiterschicken die bilder dann zu kinderpornos also wenn das jetzt ein 20 jähriger hat