Strafantrag zurückziehen mit Begründung?

10 Antworten

Wenn er deswegen in Untersuchungshaft sitzt dann war es ja keine Kleinigkeit sondern muss schon etwas kräftiger ausgefallen sein der Gewaltausbruch,und dann besteht nicht nur öffentliches Interesse sondern es ist auch ein Offizialdelikt das der Staatsanwalt auch weiter verfolgen musss wenn Du Deinen Strafantrag zurückziehst.

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Offizialdelikt_%28Deutschland%29?wprov=sfla1

Wenn Du jetzt aber noch behauptest das es alles erfunden war dann ist das vortäuschung einer Straftat,dann kommt auf Dich so einiges zu,und glauben wird Dir das wohl auch niemand.

http://www.xn--polizeifrdich-3ob.de/deine-themen/auch-das-ist-strafbar/vortaeuschen-einer-straftat.html


Frida007 
Fragesteller
 14.04.2017, 22:57

Habe es etwas komisch formuliert; er saß schon vorher im Gefängnis

Aber danke

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andie61  14.04.2017, 23:01
@Frida007

Ok,ändert aber nicht grundsätzlich etwas,da ist auch die Frage warum er einsitzt,ist es eine Gewalttat dann solltest Du das auch einmal überdenken,und bei Gewalt in einer Beziehung hat man nicht eine zweite Chance verdient,das ist meine Meinug dazu.

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Keine bösen Kommentare....ist ganz schön schwer, wenn ich lese das ein MANN / Freund / Partner Gewalt gegen sein Frau /Freundin / Partnerin anwendet und diese Partnerin im Nachhinein Entschuldigungen und Weichspüler für den Typen sucht!

Was ist so toll an einem gewalttätigen Mann, dass Frauen sich das bieten lassen und den Typen auch noch nichts böses wollen und ihnen quasi wieder in den Ar.....kriechen?

Du kannst zwar die Anzeige zurück nehmen,aber wie Du selbst erwähnt hast besteht ein öffentliches Interesse und da ist der springende Punkt die Anzeige ist zwar zurück genommen mit der Begründung,das ihr euch ausgesprochen habt,aber die Staatsanwaltschaft wird dieses wegen öffentliches Interesse weiter verfolgen und weiter Entscheiden.

Aber vorteil ist,das Du angegeben hast,das Ihr euch Ausgesprochen habt,das kann das Urteil erheblich Mindern oder gar zur Einstellung des Verfahrens beitragen, vorausgesetzt ist ist das erste Vergehen und wiederholt sich nicht ein zweites mal.


Frida007 
Fragesteller
 14.04.2017, 23:01

Hmm, also es ist zumindest das erste "Vergehen" an mir.. Oder meinst du generell?

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Joerg398  14.04.2017, 23:06
@Frida007

Also folgendes zur Sache.

Ist es sein Erstes vergehen kann er hoffen das es zur Einstellung des Verfahrens kommt. 

Ist es aber bereits schon einmal vorgekommen,auch in einer anderen Beziehung sieht es schlecht aus.

Dann kommt noch hinzu das er ja bereits in U-Haft einsitzt.da wird es im gesamten zusammen gezählt. Somit erhöht sich die Strafe.

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AssassineConno2  14.04.2017, 23:50

Er sitzt seit nem Jahr in Haft. und da gehört er auch hin wenn er seine Frau mit Kind schlägt.

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Drin Freund ist wegen häuslicher Gewalt im Knast und jetzt willst du ihn wieder haben?????
Er sitzt zu recht da drin, will natürlich wieder raus und der Weg geht über dich. Wenn er dich einmal geschlagen hat macht er es immer wieder!!!!! Du bist mehr als naiv, alles blind zu glauben was er sagt!
Wenn du jetzt deine Anzeige zurück ziehst und dich für ihn auch noch strafbar machst, ist dir wirklich nicht mehr zu helfen.
An deiner Stelle würde ich ihn schneller fallen lassen wie eine heiße Kartoffel!
Warum um alles in der Welt willst du dein Leben einfach an ihn weg schmeißen?
Niemand hat es verdient, von einen anderen geschlagen zu werden!!


AssassineConno2  14.04.2017, 23:48

wie manipulierbar manche menschen einfach ainf. unglaublich.

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Ich möchte nicht darauf eingehen, ob es sinnvoll oder ratenswert ist, diesen Mann weiterhin als deinen Freund zu bezeichnen, ihn zurückhaben zu wollen oder wie auch immer. Das ist deine Entscheidung, zu der man sicherlich gute Ratschläge geben könnte.

Du fragst aber nicht nach Ratschlägen, die deine Beziehung direkt betreffen, sondern möchtest die rechtliche Situation erfahren. Daher im Folgenden eine rein rechtliche Antwort:

Gegen den Mann läuft offensichtlich ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung (§ 223 StGB). Das ist ein sogenanntes realtives Antragsdelikt. Das bedeutet: Es wird grundsätzlich nur auf Antrag des Verletzten hin strafrechtlich erfolgt. Anders sieht die Sache nur aus, wenn eben öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. Das schreibt § 230 StGB vor.

Wenn die Staatsanwaltschaft hier öffentliches Interesse bejaht (wonach es deiner Frage nach ja aussieht), dann ist es egal, dass du deinen Strafantrag zurückgezogen hast. In diesem Fall muss die Staatsanwaltschaft auch ohne Antrag ermitteln und im Falle eines hinreichenden Tatverdachts auch Anklage erheben. Die Sache liegt bei Bejahung des öffentlichen Interesses nicht mehr in deiner Hand.

Dir bleibt dann nur noch die Möglichkeit, damit zu leben. Mit jeder anderen Verhaltensweise läufst du Gefahr, dich selbst strafbar zu machen - und das hilft weder dir noch deinem Freund. Denn der wird wohl auch mit deiner Falschaussage dran sein - schließlich hast du deine Glaubwürdigkeit dann eingebüßt und der Richter wird wohl eher der Version Glauben schenken, die du bei der Strafantragsstellung erzählt hast.

Wenn du bei der Polizei aussagst, du hättest alles nur erfunden, kann folgendes passieren: Entweder sie glauben dir - dann hast du ein Ermittlungsverfahren wegen falscher Verdächtigung (§ 164 StGB) am Hals. Oder man glaubt dir nicht - dann kann man unter Umständen über eine versuchte Strafvereitelung (§ 258 StGB) nachdenken.

Denken wir einen Schritt weiter: Es kommt zur Hauptverhandlung gegen deinen Freund. Du wirst als Zeugin geladen. Das bedeutet, dass du erscheinen und aussagen musst. Denn als Freundin genießt du kein Zeugnisverweigerungsrecht. Sagst du nicht aus, hat das für dich finanzielle Folgen - unter Umständen kann sogar Erzwingungshaft angeordnet werden. Sagst du aus, aber lügst, machst du dich wegen falscher uneidlicher Aussage, 153 StGB, (und wenn du vereidigt wurdest sogar wegen Meineids, § 154 StGB) strafbar.

FAZIT: Abgesehen von der Frage, ob es ratsam ist, überhaupt bei einem solchen Mann zu bleiben, ist es jedenfalls nicht ratsam, falsche Aussagen zu tätigen. Denn in beiden Fällen - man glaubt dir oder eben nicht - gerätst du selbst in die Gefahr einer Strafbarkeit und damit in die Gefahr, dafür auch bestraft zu werden.

Ich will es einmal so formulieren: Ob ein Mann, der seine Freundin schlägt, bei ihr eine zweite Chance verdient, mag sehr fragwürdig sein. In jedem Fall verdient ein solcher Mann aber nicht, dass seine von ihm geschlagene Freundin dann noch durch eine Falschaussage selbst den Kopf hinhält und sozusagen für die Straftat, die er ihr angetan hat, noch strafrechtlich bezahlt.