Stimmt es dass die gesetzlichen Betreuer ihre Klienten nicht mehr besuchen können wegen Corona?

3 Antworten

Es gibt kein Verbot, Betreute zu besuchen, aber ohne Not werden viele Betreuer in der momentanen Situation darauf verzichten, sofern es möglich ist. Letztendlich ist eine rechtliche Betreuung ja auch keine soziale Betreuung, sodass es selten tatsächliche Notfälle gibt. Dazu gibt es andere Stellen, die der Betreuer allerdings informieren kann bzw. muss.

Bei mobilen Betreuten gibt es die Möglichkeit, sich draußen zu treffen. In Einrichtungen gibt es häufig Besuchsregelungen und entsprechende Vorkehrungen.

Falls es der Gesundheitszustand des Betreuten zulässt, kann die Verständigung auch per WhatsApp oder Telefon stattfinden. Falls nicht, eben über das Netzwerk vor Ort (Pflegekräfte, soziale Betreuer etc.).

Ich habe eine Betreuerin. Von einer solchen Regelung ist mir nichts bekannt.

Der gesetzliche Betreuer wird vom Gericht eingesetzt und dieser darf natürlich auch während Corona mit dem Betreuten Kontakt aufnehmen.

Ob dafür unbedingt ein Besuch erforderlich ist, muss er dann selbst entscheiden.

Es gibt auch ein Telefon, Fax, Email oder Whats-App.


koten  03.11.2020, 00:55

Fax, Email, Whats-App. Klar. Besonders Leuten, die unter Betreuung stehen, steht so etwas zur Verfügung.

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Kuga50  03.11.2020, 00:58
@koten

Die meisten Betreuten haben ein Handy, wie auch einen PC.

Also wo liegt dein Problem.

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koten  03.11.2020, 01:08
@Kuga50

Von Deinen 4 Möglichkeiten stehen mir zwei nicht zur Verfügung. Und dass die meisten Betreuten einen PC haben bestreite ich. Was soll ein geistig Behinderter (z,B. wegen Alzheimer) mit einem PC? Der ist doch schon froh, wenn er es schafft mit seinen Handy Anrufe zu tätigen.

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Kuga50  04.11.2020, 01:20
@koten
Von Deinen 4 Möglichkeiten stehen mir zwei nicht zur Verfügung.

Dir steht zumindest ein PC oder ein Smartphone zur Verfügung, denn sonst könntest du dich hier im Forum nicht beteiligen.

Und ein Mensch der unter Alzheimer oder Demenz leidet, dem wird es schwer fallen, seinen Betreuer zu kontaktieren.

Und in solch einem Fall, muss der gesetzliche Betreuer dafür sorgen, dass dem Betreuten eine Pflegekraft zur Seite steht, oder ihn in ein Pflegeheim einweisen.

Da genügt es nicht, wenn der gesetzliche Betreuer den Betreuten ab und zu zu Hause besucht.

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koten  04.11.2020, 06:59
@Kuga50
Dir steht zumindest ein PC oder ein Smartphone zur Verfügung, denn sonst könntest du dich hier im Forum nicht beteiligen.

Ich habe doch geschrieben, daß mir zwei Möglichkeiten zur Verfügung stehen. Womit hast Du jetzt ein Problem?

Als geistig behindert gilt man nicht erst mit Alzheimer und Demenz. Das "z.B." übersehen? Die Leute, die einfach nicht intelligent genug sind, einen PC zu bedienen - die sind Dir also egal? Es gibt viele, die mit Hilfe von Ambulant Betreuten Wohnen hervorragend ein selbstbestimmtes Leben führen können. Du scheinst mit der Lebenswirklichkeit von Betreuten wenig Ahnung zu haben. Das wäre nicht schlimm.

Inklusion bedeutet, die Menschen möglichst nicht "einzuweisen" - was auch immer Du damit meinst.

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Kuga50  04.11.2020, 13:50
@koten
Als geistig behindert gilt man nicht erst mit Alzheimer und Demenz.

Habe ich davon etwas geschrieben?

Allerdings habe ich den Eindruck, dass dir nicht bekannt ist, was es bedeutet, dement zu sein, bzw. Alzheimer zu haben.

Einen Menschen der diese Anzeichen hat, kann man nicht völlig alleine in einer Wohnung sich selbst überlassen. Da muss eine Pflegekraft her.

Oder verwechselt du die Tätigkeit eines gesetzlichen Betreuers, mit einer Pflegekraft.

https://demenz.behandeln.de/demenz-symptome.html?gclid=EAIaIQobChMI-bmw1Pbo7AIVkWDmCh3AYgpXEAAYASAAEgJKMPD_BwE

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koten  04.11.2020, 16:27
@Kuga50
Habe ich davon etwas geschrieben?

In Deinem Kommentar sprachst Du nur davon. Also ja.

Allerdings habe ich den Eindruck, dass dir nicht bekannt ist, was es bedeutet, dement zu sein, bzw. Alzheimer zu haben.

Woher auch? Meine Mutter hatte Alzheimer.

Einen Menschen der diese Anzeichen hat, kann man nicht völlig alleine in einer Wohnung sich selbst überlassen. Da muss eine Pflegekraft her.

Logisch. Geistig behindert sind aber nicht nur Alzheimer-Patienten. Um jene ging es mir im zweiten Absatz.

Oder verwechselt du die Tätigkeit eines gesetzlichen Betreuers, mit einer Pflegekraft.

Ich stehe selber unter Betreuung. Da kenne ich den Unterschied sehr gut.

Dir steht zumindest ein PC oder ein Smartphone zur Verfügung, denn sonst könntest du dich hier im Forum nicht beteiligen.

Ich habe doch geschrieben, daß mir zwei Möglichkeiten zur Verfügung stehen. Womit hast Du jetzt ein Problem?

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