Stimmt das Gerücht wenn man die Schule schwänzt das die Polizei zu einem nachhause kommt?

13 Antworten

Es ist kein Gerücht. Es stimmt. Aber erst nach einigen Fehlstunden. In Niedersachsen sind es - glaube ich - 90.

Gruß S.

Bei schulpflichtigen Schülern kann die Schule diese Maßnahme veranlassen.

Dies wird aber meist erst bei mehrmaligen Auftreten unentschuldigter Fehlzeiten gemacht. Vorher werden aber auch die Eltern kontaktiert und es kann auch ein Bußgeld vom Ordnungsamt geben. Desweiteren kann es auch sein, dass man das Jugendamt einschaltet (je nach Situation).

Die Schule hat somit schon einige Möglichkeiten gegen wiederholtes Schwänzen von schulpflichtigen Schülern vorzugehen. Ab wann welche Maßnahme ergriffen wird, ist auch ein Stück weit vom Einzelfall und der Schule abhängig, aber es gibt durchaus Fälle in denen es dazu kommt dass Schüler morgens von der Polizei zur Schule gebracht werden.

das kann dann schon sein. sie bringt aber nicht die hausaufgaben sondern dich dann zur schule. und schickt dann eine angemessene rechnung für ihren service

Ja,wenn Du das beharrlich,das heisst immer wieder oder anhaltend tust.Deine Eltern Dich erfolglos zum Schulbesuch "anhalten".Wenn Du Deine Eltern hintergehst,so tust,als ob Du zur Schule gingest,Dich aber in Kaufhäusern rumtreibst,die Polizei Dich aufgreift,todsicher.^^Auch dann wenn Deine Eltern schon eine Geldbuße zahlen mußten,und Du wieder unentschuldigt fehlst.Extremfall.Gilt bis einschließlich 15 Jahre.Beste Grüße


Das kommt hin und wieder vor. Vor allem in den Regionen, wo das Schwänzen eine Straftat ist und keine Ordnungswidrigkeit; nämlich in Hessen, dem Saarland und in Hamburg.

Es kommt, wenn auch selten vor, daß Eltern die Polizei rufen, wenn es ihnen nicht gelingt, ihr Kind dazu zu bewegen, in die Schule zu gehen. Sie sind nämlich dafür verantwortlich und können mit einer Geldstrafe belegt werden.

Es gibt auch Fälle, da kommen Jugendliche wegen Schulverweigerung in den Jugendarrest. Allerdings nicht für gelegentliches Schwänzen, sondern eher für fortgesetze Schulverweigerung.

Gruß Matti