Steuerklärung?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nur wenn für dein Bescheid die Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist.


Von Experte Mungukun bestätigt

Das die Steuer niedriger ausfällt, wenn Zusammenveranlagung angekreuzt wird, jedoch nur für einen der Beteiligten Einkünfte angegeben sind, ist recht logisch. Denn die Einkünfte des Ehepartners können somit nicht berücksichtigt werden und der Splittingtarif wirkt sich unzutreffend voll aus.

Wenn man die Zahllasten gegeneinander vergleichen will, muss man schon die Werte aus zwei Einzelveranlagungen mit dem Wert aus der Zusammenveranlagung vergleichen.

Es kann auch dann noch eine Zusammenveranlagung gewählt werden (aber dann bitte mit vollständigen Zahlen für beide Partner), wenn bereits einer die Einzelveranlagung gewählt hat. Es darf nur noch kein bestandskräftiger Bescheid vorliegen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Diplom-Finanzwirt, Betriebsprüfer seit >20J.

Heidi131 
Fragesteller
 17.05.2024, 19:11

Mein Mann seine Steuerrückerstattung fällt bei Zusammenveranlagung höher aus, wenn ich das Häkchen setzte. Wenn ich das Häkchen bei Einzelveranlagung in seiner Steuerklärung setzte wird es weniger.

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DerHans  17.05.2024, 19:40
@Heidi131

Es sollte doch logisch sein, dass ihr dann BEIDE Einzelveranlagung anhaken müsst

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Heidi131 
Fragesteller
 17.05.2024, 19:45
@DerHans

ja das habe ich ja auch gemacht, aber im Nachhinein habe ich dann bemerkt das bei bei Zusammenveranlagung die Rückerstattung viel höher aus fällt.

Darum die Frage ob man eventuell das Häkchen bei Zusammenveranlagung setzten könnte, ob wohl ich bereits seine Steuerklärung mit Einzelveranlagung abgeben müsste. verstehst Du was ich meine?

Danke

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kegus  17.05.2024, 19:49
@Heidi131

Nein. Ehrlich gesagt nicht. Du kannst eine Zusammenveranlagung für euch beide abgeben. Auch, obwohl Du bereits eine Einzelveranlagung für Dich abgegeben hast. Aber nur dann, wenn Du noch keinen Bescheid hast oder die Rechtsbehelfsfrist noch nicht abgelaufen ist.

Eine Zusammenveranlagung nur mit den Werten für Deinen Mann bringt ein falsches Ergebnis.

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Heidi131 
Fragesteller
 17.05.2024, 19:56
@kegus

Das habe ich verstanden...vielen Dank.

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Nur wenn dein Steuerbescheid vor weniger als 1 Monat bei dir ankam. Dann solltest du auch am besten nochmal explizit schreiben dass ihr jetzt die Zusammenveranlagung wünscht. In dem Fall müssen auch beide eurer Einkünfte auf die Steuererklärung und ihr bekommt auch eine neue Steuernummer

Aus einem bestimmten Grund

Welcher Grund ist das denn?

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im Studium zum Dipl.-Finanzwirt: deshalb auch ohne Gewähr!

Heidi131 
Fragesteller
 17.05.2024, 18:57

den Grund möchte ich hier nicht schreiben, bitte verstehe das. Ich könnte ihn Dir in einer PN schreiben.

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iF3lix  17.05.2024, 19:00
@Heidi131

Gerne. Es gibt halt auch Ausschlussgründe zur Zusammenveranlagung - deshalb die Nachfrage

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