Steuerklärung?
Hallo,
ich bin verheiratet, Rentner und habe meine Steuerklärung abgegeben und auch bereits den Bescheid bekommen. Nun, heute habe ich für meinen Mann, noch kein Rentner, die Steuerklärung gemacht und bin auch fertig damit, noch nicht abgegeben.!
Ich mache über eine Steuer-CD die Erklärungen.
Aus einem bestimmten Grund, mache ich die Steuerklärung für jeden extra, also Einzelveranlagung. Wenn ich in der Steuerklärung für meinen Mann das Häkchen bei Zusammenveranlagung setzte steht bei der Rückerstattung eine höhere Summe. Mache ich das Häkchen bei Einzelveranlagung wird die Summe kleiner.
Ich habe ja nun bereits meine Steuererklärung in Sack und Tüten, kann ich trotzdem das Häkchen bei Zusammenveranlagung machen?
Dankeschön.
3 Antworten
Nur wenn für dein Bescheid die Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist.
Das die Steuer niedriger ausfällt, wenn Zusammenveranlagung angekreuzt wird, jedoch nur für einen der Beteiligten Einkünfte angegeben sind, ist recht logisch. Denn die Einkünfte des Ehepartners können somit nicht berücksichtigt werden und der Splittingtarif wirkt sich unzutreffend voll aus.
Wenn man die Zahllasten gegeneinander vergleichen will, muss man schon die Werte aus zwei Einzelveranlagungen mit dem Wert aus der Zusammenveranlagung vergleichen.
Es kann auch dann noch eine Zusammenveranlagung gewählt werden (aber dann bitte mit vollständigen Zahlen für beide Partner), wenn bereits einer die Einzelveranlagung gewählt hat. Es darf nur noch kein bestandskräftiger Bescheid vorliegen.
Mein Mann seine Steuerrückerstattung fällt bei Zusammenveranlagung höher aus, wenn ich das Häkchen setzte. Wenn ich das Häkchen bei Einzelveranlagung in seiner Steuerklärung setzte wird es weniger.
ja das habe ich ja auch gemacht, aber im Nachhinein habe ich dann bemerkt das bei bei Zusammenveranlagung die Rückerstattung viel höher aus fällt.
Darum die Frage ob man eventuell das Häkchen bei Zusammenveranlagung setzten könnte, ob wohl ich bereits seine Steuerklärung mit Einzelveranlagung abgeben müsste. verstehst Du was ich meine?
Danke
Nein. Ehrlich gesagt nicht. Du kannst eine Zusammenveranlagung für euch beide abgeben. Auch, obwohl Du bereits eine Einzelveranlagung für Dich abgegeben hast. Aber nur dann, wenn Du noch keinen Bescheid hast oder die Rechtsbehelfsfrist noch nicht abgelaufen ist.
Eine Zusammenveranlagung nur mit den Werten für Deinen Mann bringt ein falsches Ergebnis.
Nur wenn dein Steuerbescheid vor weniger als 1 Monat bei dir ankam. Dann solltest du auch am besten nochmal explizit schreiben dass ihr jetzt die Zusammenveranlagung wünscht. In dem Fall müssen auch beide eurer Einkünfte auf die Steuererklärung und ihr bekommt auch eine neue Steuernummer
Aus einem bestimmten Grund
Welcher Grund ist das denn?
den Grund möchte ich hier nicht schreiben, bitte verstehe das. Ich könnte ihn Dir in einer PN schreiben.
Warte! Nachtrag! Soweit ich es verstehe kann man es noch ändern wenn nicht beide Steuerbescheide schon unanfechtbar sind und die Steuernrückerstattung höher ausfallen würde. Also sollte es noch gehen!
siehe https://www.lohnsteuer-kompakt.de/steuerwissen/ehegattenveranlagung-nachtraeglicher-wechsel-der-veranlagungsart-moeglich/