Stehe ich als Käufer im Recht auf eine Stornierung wenn der Verkäufer nur Bilder von Dritt-Anbietern auf Ebay verwendet hat?

4 Antworten

Rechtliche Informationen für Käufer

Kommt es über den eBay-Marktplatz zum Abschluss eines Kaufvertrages, sind Sie nach § 433 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) grundsätzlich verpflichtet, den gekauften Artikel abzunehmen und zu bezahlen.

Dies gilt auch dann, wenn Sie in der Zwischenzeit Ihre Meinung über den Artikel geändert haben oder Ihnen der Preis des Artikels nun doch zu hoch erscheint.

https://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_1.html

Du behauptest:

Ich habe auf Ebay bei einer Aktion mitgemacht, da ich dachte, dass es wie ein Preisvorschlag wäre und man somit dem Verkäufer eine Nachricht schickt (ich weiß, dumm von mir, bin auch neu auf ebay).

Wenn du die Option "Preisvorschlag senden" auf eBay kennst und genutzt hast, hättest du erst recht erkennen müssen, dass dies nichts mit einer eBay-Auktion zu tun hat.

Du hast entweder deine Gebote selbst eingetippt, oder ein Bietautomat hat dir das Bieten abgenommen, hat, sobald du überboten wurdest.

Du wurdest zwischendurch informiert, dass du Höchstbietender bist, bzw. überboten wurdest.

Davon ein mal abgesehen. Es spielt doch keine Rolle, ob du auf eine Auktion geboten, oder einen Preisvorschlag gemacht hast. In beiden Fällen hast du einen Preis genannt, den du bereits bist zu zahlen.

Meine Frage ist, muss ich das jetzt bezahlen, obwohl er gegen Ebays AGB verstoßen hat, da Bilder von Drittanbietern nicht erlaubt sind?

Bevor du einem anderen rechtliche Verstöße unterstellst, solltest du dich besser informieren.

Artikel mit Details aus dem eBay-Katalog einstellen

Der eBay-Katalog ist eine Online-Bibliothek, die Produktdetails und -bilder für eine Vielzahl an Kategorien enthält.

Wenn Sie den eBay-Katalog verwenden, können Sie daraus die Produktinformationen zu Ihrem Artikel automatisch in Ihr Angebot übernehmen – ob Marke, Modellnummer, Abmessungen, Farbe, Kapazität, Kompatibilitäten oder professionelle Fotos.

https://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_1.html

Meine persönliche Meinung ist:

Du versuchst ausschließlich alles und jeden für dein Handeln verantwortlich zu machen. Außer dich selbst.

Du bist neu auf eBay. Du konntest eine Auktion über 7 Tagen nicht als solche erkennen?

Während der Auktion haben dich die Fotos nicht gestört., oder?

Im Übrigen müsstest du den Kaufvertrag auch dann erfüllen (bezahlen), wenn der Verkäufer tatsächlich unzulässige Fotos verwendet hätte.

Das Verwenden fremder Bilder kann eine Urheberrechtsverletzung darstellen.

Heißt, Apple könnte klagen.

Mit deinem Kauf hat das aber nichts zu tun.

Ihr beide habt einen rechtsgültigen Kaufvertrag.

Das Einzige wie du da vielleicht noch rauskommen könntest wäre, wenn du noch nicht volljährig bist.

Weil dann dürftest du 1. kein eBay-Account haben, und 2. wäre der Kaufvertrag mit dir schwebend unwirksam.

Musst du dann natürlich entsprechend nachweisen.

Wenn du aber bereits volljährig bist, dann wirst du zahlen müssen.


starlily 
Beitragsersteller
 10.01.2024, 08:59

Alles klar, verstehe. Ich hatte nämlich noch vor ein paar Tagen Ebay Kundenservice kontaktiert und die meinten, ich müsse nicht bezahlen, aber ich habe so viele Sachen auf gutefrage gelesen, dass man trotzdem zahlen müsste, deswegen war ich mir jetzt unsicher.

TinaPauli  10.01.2024, 09:19
@starlily

Ebay ist nicht der Gesetzgeber. Kaufverträge sind im BGB geregelt

LuciusArtorius  10.01.2024, 10:28
@starlily

Wenn du Minderjährig bist, dann hat eBay Recht.

Ansonsten steht eben wie Tina schon schrieb eBay nicht über dem Gesetz.

Du hast einen Kaufvertrag, welche Bilder er benutzt hat ist doch nicht deine Sache. Warum nutzt man Plattformen ohne sich zu informieren?

Meine Frage ist, muss ich das jetzt bezahlen, obwohl er gegen Ebays AGB verstoßen hat, da Bilder von Drittanbietern nicht erlaubt sind?

Natürlich, ihr habt einen Vertrag abgeschlossen.