Sollten die „Deutschenrechte“ des Grundgesetzes umformuliert werden?
Das Grundgesetz unterscheidet zwischen „Jedermannsrecht“ und „Deutschenrechte“
Die „Deutschenrechte“ wurden bewusst so formuliert (Alle Deutschen haben …)
Auch wenn es sich bei manchen Grundrechten um reine Deutschenrechte handelt, haben Ausländer:innen einen Schutz durch diese Grundrechte, der sich aus der allgemeinen Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG ableitet.
De facto bedeutet es es macht fast keinen Unterschied ob man Deutsch nach Artikel 116 ist oder nicht.
Jedoch sind die Formulierungen wie ich finde nicht mehr Zeitgemäß. Die Formulierungen der „Deutschenrechte“ sollten „jedermannrechte“ werden.
Meine Frage:
Wieso haben die Gründmütter/väter unterschieden ob jemand „Deutsch“ ist oder nicht?
Sollten alle „Deutschenrechte“ auf „Jedermannsrechte“ umformuliert werden?
13 Antworten
Ich finde die Formulierung so OK.
Deutschenrechte sind Grundrechte, die nur Staatsbürgern zustehen, u.a. so das Wahlrecht.
Diese Rechte nun zu Jedermannrechte umzuändern würde das Prinzip der Staatsbürgerschaft komplett abschaffen.
Also nein, weder umbenennen (Staatsbürger sind schließlich rechtlich Deutsche, egal welcher Ethnie oder Herkunft), noch abschaffen.
Art. 2 I GG ist ein Auffanggrundrecht, aber der Schutzbereich stimmt nicht mit dem der Deutschengrundrechte überein. Ein Eingriff in die Allgemeine Handlungsfreiheit ist viel leichter möglich, als z.B. ein Eingriff in die Versammlungsfreiheit. Es hat natürlich gute Gründe, warum diese Grundrechte nur für Deutsche gelten. Die Versammlungsfreiheit ist ein politisches Grundrecht. Die politischen Entscheidungen sollen natürlich vom Deutschen Volk getroffen werden, das auch das Wahlrecht hat und nicht von Ausländern, die versuchen, auf deutsche Politik Einfluss zu nehmen. Versammlungen sind ein riesiger Aufwand, es werden viele Polizisten benötigt, was auch hohe Kosten verursacht. Aufgrund von EU Recht können sich EU Ausländer aber auch auf Deutschengrundrechte berufen. Das Versammlungsrecht sieht auch vor, dass auch Ausländer Versammlungen anmelden und abhalten können. Die stehen dann aber nicht unter dem Schutz des Versammlungsrechts und das kann man jederzeit ändern.
Nein, sollten sie nicht.
Das wäre ja verheerend, wenn Ausländer bei uns Wählen dürften.
Auch das ist dümmliches und ahnungsloses Gefasel. Du blamierst dich mit Unkenntnis. Das mag in deiner Echoblase nicht auffallen, weil da nur solche Bildungsfernen agieren. Aber mit diesem Schwachsinn blamierst du dich bis auf die Knochen bei jedem, der Ahnung hat und z.B. die rechtlichen Voraussetzungen für den Erwerb der Staatsangehörigkeit kennt und den zeitlichen Ablauf.
Na na dann sieh dir mal an, wie die Ausländern den deutschen Pass hinterherschmeissen.
Ab dann sind sie Deutsche und keine Ausländer mehr. Daher dürfen sie als Deutsche wählen, als Ausländer nicht.
Das wäre ja verheerend, wenn Ausländer bei uns Wählen dürften.
Wieso?
Einige Kommunen erlauben den Ausländern das Wählen. Den Ausländerrat dürfen sie auch wählen.
Weill dann zufällig zur Wahl ein paar Millionen Russen hier "Urlaub" machen würden und unsere Regierung wählen würden.
So wie es ist, so lasst es stehn.
Das wollen die linksgrünen!