Soll man den Trockner aus lassen, wenn man nicht zu Hause ist?

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Es ist schon etwas sicherer - aber in den meisten Fällen passiert nunmal auch einfach nichts! Ich lasse die Geräte aus Zeitgründen auch laufen wenn ich unterwegs bin. Die Spülmaschine ebenso.

Gut, in z B. 8 Stunden außer Haus kann sicherlich an einer defekten Waschmaschine Wasser austreten, aber wenn das dann in einen Abfluss im Boden abfließt dürfte das kein Problem sein. Anders ist es wohl bei einem Schaden durch Kurzschluss und nachfolgendem Brandt. Aber das kann auch passieren, wenn ich im Hause bin, denn ich sehe ja in der Regel nicht vor Ablauf des Waschprogramms nach, ob da alles in Ordnung ist. Ich lasse (leider) auch Waschmaschine und Trockner laufen, wenn ich nicht im Hause bin. So weit zur Praxis. Wenn allerdings die Versicherung vorschreibt, dass die Geräte nur bei Anwesenheit im Haus laufen dürfen, dann würde ich mich daran halten, denn bei unserem Nachbarn, der nicht im Hause war, hat der Wäschetrockner im Keller ein Feuer verursacht. Zum Glück hat ein anderer Nachbar den Brandmelder gehört und die Feuerwehr angerufen. Es blieb so bei einem geringen Schaden, aber das Haus hätte auch abbrennen können. Ich werden mein Verhalten nun noch einmal überdenken und zumindest den Trockner in Abwesenheit nicht mehr starten.... aber man ist halt so bequem.

Ich stell WaMa tatsächlich nicht an, wenn ich nicht daheim bin.

Einerseits auch,w eil ich nicht einen fetten Wasserschaden auffinden möchte beim Heimkommen.. andererseits aber, weil die Sachen durch langes Ligen, nass in Trommel m ir zu knuffelig sind und ich keinen Bock habe, die dann extra zu bügeln. (so schüttel ich sie aus, hänge sie galtt auf und kann Shirts etc so tragen).

Vioele stellen E-Geräte auch deshalb nur an, wenn sie da sind, weil sie Sorge haben, es könnte mal was durchschmoren o.ä. und hoffen, dann merken sie es früh genug.

Waschmaschinen gehören zu den wartungspflichtigen Hausgeräten. Das
bedeutet, dass Versicherungen für entstandene Wasserschäden in der Regel
nicht aufkommen, wenn die Maschine unbeaufsichtigt läuft. Allerdings
muss die Versicherung nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz
bei nur kurzer Abwesenheit von zwei bis drei Stunden (also die übliche
Dauer eines Waschvorgangs) im Schadensfall zahlen – und zwar auch, wenn
die Maschine keinen Aquastopp hat (Az. 10 U 1124/99).

Grob
fahrlässig ist es dagegen, wenn jemand am Samstagmorgen die Maschine
anstellt und dann ins Wochenende fährt. Wer verreist, muss sich bei
einer Maschine ohne Aquastopp vorher vergewissern, dass der Wasserzulauf
gesperrt ist (Landgericht Frankfurt, Az. 2/26 O 285/97). Andernfalls
kann es sein, dass man bei einem Schaden auf den Kosten sitzenbleibt.
Die Hausratversicherung
muss zahlen, wenn Frischwasser bestimmungswidrig aus der Leitung, dem
Zulaufschlauch oder der Maschine austritt. Sie kommt für Schäden am
Hausrat auf. Die Haftpflichtversicherung reguliert dagegen nur Schäden an fremdem Eigentum.

https://www.verbraucherzentrale.de/waschmaschinen-10

Also sowohl meine AEG Waschmaschine als auch mein Trockner haben eine Startzeitvorwahl-Funktion. Ich stelle den Start für einen Wasch- oder Trockengang immer so ein, dass er zwanzig Minuten bevor ich nach Hause komme, startet. So ist schon ein bisschen was von der Zeit weg, ich hab aber im Notfall trotzdem noch die Kontrolle.