SMALL BUSINESS?

1 Antwort

Von Experte Margita1881 bestätigt

Kind das wird nichts. Auch in der Schweiz darfst Du mit 13 Jahren Dich noch nicht auf den verschiedenen Seiten im Internet anmelden.

Auch in der Schweiz benötigst Du einen Gewerbeschein für Minderjährige. In Deutschland muss ausser den Eltern auch ein Richter des Familiengerichts zustimmen.

Und dann ganz wichtig:

ich will selbstgemachte Lipgloss verkaufen (meine Tante arbeitet bei Douglas deswegen weiss sie wie es geht).

Der Lipgloss unterliegt dem Lebensmittelrecht der Schweiz:

https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/gebrauchsgegenstaende/kosmetika-schmuck.html

Zuwiderhandlung kann teuer werden.


Eleanorr310xx 
Beitragsersteller
 16.11.2023, 22:04

aber wir sind zur gemeinde und sie haben was total anderes gesagt