Schwarzarbeit wer sitzt tiefer in der .....?
Auftraggeber heuert Schwarzarbeiter an. Den Preis und die Arbeiten wurden mündlich ausgemacht. Bei der bauabnahme sagt der Auftraggeber die Arbeiten sind nicht zu deiner Zufriedenheit gemacht worden. Entweder sie bessern es nach oder er beauftragt eine andere Firma. Die Kosten würde er aber vom vereinbarten Lohn abziehen. Sprich von den ausgemachten 2000€ bezahlt er nur 1300€.
Der Schwarzarbeiter ist entsetzt und erklärt sich nicht damit einverstanden. Es sei alles so wie vereinbart.
Der auftraggeber sagt daraufhin nimm die 1300€ und verschwinde sonst zeige ich dich wegen Schwarzarbeit an.
Angenommen er würde es tatsächlich tun, wem würde es mehr weh tun? Schließlich würden beide verurteilt werden.
5 Antworten
In der Tinte sitzt meistens der Schwarzarbeiter.
Welche Rechte sollte er denn geltend machen, wo er doch gegen geltendes Recht verstoßen hat? Vielleicht eine Selbstanzeige?
Käme in bestimmten Situationen in Betracht.
Aber wer ................
Mehr zu schlucken hätte der Auftraggeber vermutlich.. ist es sein erstes Vergehen kommen vermutlich 30.000€ Strafe auf ihn zu. Das kann bis 300.000€ gehen. Aber beim ersten Mal werden es nur 30.000 sein.
dem Schwarzarbeiter droht natürlich auch eine Anzeige. Sollte es ein Hartz vier Empfänger sein muss er sicher 6 Monate zurück zahlen und bekommt noch mal 6 Monate Sperre.
das ist die Erfahrung die ich in meiner alten Firma mitbekommen hab. Glücklicherweise war ich weder der Chef noch der Schwarzarbeiter.
Keine Ahnung wie das gehandhabt wird. Könnte mir aber gut vorstellen das dann den offizellen Weg geht. Es wurde ein Vertrag geschlossen. Durften sie überhaupt selbständige arbeiten ausführen? War das bekannt? Falls der Auftraggeber davon wusste darf er sich nicht beschweren das es hinten und vorn nicht passt. Er müsste also die 2000 abzüglich der Abgaben bezahlen.
Tja und dann kommt die Strafe. Die ist für den Auftraggeber natürlich schmerzlicher als die Arbeiter. Trotzdem hinter her sind alle ärmer als vorher. Aber der Auftraggeber der bekommt das meiste ab.
Der Auftraggeber weil er ihn ja dafür angeheuert hat und er sogesagt nur seine Befehle ausgeführt hat und der Auftraggeber hat in ja schließlich für diese Leistung bezahlt also der Auftraggeber
Du kannst Schwarzgeld nicht einklagen. Bessere nach und er soll die 2000 bezahlen. Anzeigen kann keiner, dann seid ihr Beide dran.