Schwarz gearbeitet, Jobcenter?

3 Antworten

In deinem Fall kein Grund zur Panik, da der Versicherungsverlauf der AOK nur zeigt, dass ein kurzer Zeitraum arbeitsmäßig nicht erfasst ist. Schwarzarbeit ist allerdings eine Straftat, also alles andere als eine gute Idee. Wenn es für dich blöd läuft, verpfeift dich jemand.


Gehts es wirklich um ALG II oder um ALG I?

Wenn es um ALG II geht, einfach KEINE Bescheinigungen vorheriger Arbeitsverhältnisse einreichen. Nur die Kündigung des letzten Arbeitsplatzes einreichen (die musst du vorzeigen, da sie prüfen dürfen, ob du selbst gekündigt hast oder gekündigt wurdest. Gäbe dann sofort Kürzungen bei selbstverschuldeter Kündigung).

Falls die mehr als die letzte Kündigung haben wollen, frage nach der Rechtsgrundlage. Die gibts bei ALG II nicht. Du musst denen garnichts nachweisen bzgl. vorheriger Anstellungen (weder Sozialversicherung, noch Arbeitszeugnisee oder sonst was). Würdest du nur bzgl einer Stelle mauern, wäre es zu auffällig. Also besser komplett verweigern und in Zukunft NIE wieder die Schwarzarbeit irgendwo erwähnen!!!!

Wenn Du tatsächlich "schwarz" gearbeitet hast, kann das im Versicherungsverlauf nicht drinstehen. Du warst ja mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zur Sozialversicherung gemeldet.

das hab ich auch gesagt aber natürlich nicht zu denen das ich da schwarzgearbeitet hab

Ich verstehe nicht - wem hast Du es gesagt und wem nicht?