Schulgesetz für Unterrichtsbeginn?

1 Antwort

Da die Schule Landesangelegenheit ist, gibt es nicht ein Schulgesetz, sondern für jedes Bundesland ein Eigenes.

Für NRW steht z.B. in 1.1 Unterrichtsbeginn "Der Unterricht beginnt in der Zeit zwischen 7.30 Uhr und 8.30 Uhr. Der Schulträger entwickelt insbesondere in Zusammenarbeit mit den Verkehrsunternehmen eine abgestimmte Regelung und schlägt Zeiten für den Unterrichtsbeginn vor."

Ähnlich wirst du das in allen Bundesländern finden.


skuryes 
Beitragsersteller
 28.04.2024, 16:13

Danke schön 🫰