Schulden aus dem nichts Arbeitsagentur?

5 Antworten

Wenn das denn stimmt, dass du keinen Anspruch mehr hast, das kann man prüfen lassen, dann würde ich sagen, bleibt nur die Rückzahlung. Das sind aber auch keine Unmenschen. Sprich mit ihnen eine Stundung bzw. Ratenvereibarung für die Rückzahlung sind gerade bei derartigen Beträgen in der Regel problemlos möglich.

lg, Nicki

Anhand Deiner Beschreibung vermute ich, daß die Mutter zu viel Arbeitslosengeld 2 aka "Hartz IV", heute Bürgergeld, für Dich erhielt.

Sofern die Forderung begründet ist, mußt Du erstatten.

Offensichtlich hätte ich das Geld aufgrund meiner eigenen Arbeit nicht erhalten dürfen.

Da hatte jemand wohl Einkommen nicht gemeldet :)

Da ich zurzeit nicht arbeite und die Schulden zurückzahlen muss, kann ich kein Arbeitslosengeld beziehen.

Wie kommst Du darauf?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Naja so einfach aus dem Nichts kommen die Schulden definitiv nicht. Ihr habt einfach nur nicht gemeldet dass du arbeiten warst und deswegen sind jetzt die Schulden. denn es hätte gemeldet werden müssen du am Arbeiten bist aber das sollte eigentlich jedem klar sein dass man sowas melden muss. Du musst ja auch Bescheid geben wenn du eine neue Arbeit gefunden hast. denn dann verringert sich eben der Anspruch pro Monat.

Wenn Du die letzten 12 Monate durchgehend gearbeitet hast, kannst du natürlich ALG1 beantragen und davon kannst du dann die Schulden bezahlen die du beim bürgergeld hast. Oder du suchst dir einen neuen Job und zahlst davon die Schulden ab. Denn wenn du noch zu Hause wohnst wirst du ja so oder so kein Geld für Miete usw brauchen.

Wenn kein Anspruch auf ALG 1 besteht können Sie Buergergeld beantragen für den Lebensunterhalt. Ansonsten bleibt nur mit dem Jobcenter zu klären dass Sie kein Vermögen haben und dass Sie nur kleine Raten zurück zahlen können. Vielleicht kann sich ja daran auch ihre Mutter beteiligen. Wenn Sie die Situation erklären, dass Sie geglaubt haben, dass das Geld Ihrer Mutter und nicht Ihnen zustehen würde findet sich sicher eine Lösung.

Das ist nicht korrekt.

Du kannst ganz normal Arbeitslosengeld beziehen.

Die Schulden bleiben, die musst dann zahlen, wenn du wieder arbeitest