schuhe von sara mart?

2 Antworten

Es werden alle Pakete aus Drittländern vom Zoll kontrolliert.

Und wenn sich dabei ein Artikel als Fälschung herausstellen sollte, dann wird er auf Deine Kosten vernichtet, Du hast keinerlei Käuferschutz und Du bekommst u.U. noch teure Post vom Rechteinhaber, schau mal hier:

Klicken: Strafe für Fake-Produkte

Das kann zusammen locker drei- bis vierstellig werden.

Wenn Dir das alles nix ausmacht und Du diese Risiken eingehen willst: Nur zu.


Johannax32  14.11.2023, 02:44
Es werden alle Pakete aus Drittländern vom Zoll kontrolliert.

Nicht so, wie du implizierst.

Ja, bei jedem Paket wird kontrolliert, ob IOSS bereits genutzt wurde oder ob nachträglich noch Mwst (ab 5€, wenn nicht bereits IOSS genutzt wurde) oder Zollgebühren (ab 150€) anfallen. Dabei muss jedes Paket kurz von einem Mitarbeiter in die Hand genommen werden. Ergibt sich hierbei kein Verdacht darauf, dass irgendetwas nicht stimmen könnte (Inhaltsangaben passen nicht zur Paketgröße/-schwere, das Paket riecht chemisch, Absender/Empfänger sind bereits bekannt, ...), wird das Paket weiterbefördert. Da mehrere Tausend Pakete pro Tag in Frankfurt eintreffen, muss diese kurze Kontrolle sehr schnell und effektiv geschehen.

Stichprobenartige Kontrollen betreffen lediglich 10% aller Sendungen.

Paketda ist grundsätzlich eine gute Seite, aber der Artikel ist eher nicht empfehlenswert:

Grundsätzlich muss hier immer zwischen Zivilrecht und Strafrecht unterschieden werden.

Der deutsche Zoll vertritt wie gesagt eine andere Auffassung und hält auch Bestellungen von Fake-Artikeln zu privaten Zwecken für strafbar.

Es ist uninteressant, was der Zoll glaubt. Entscheidend sind richterliche Entscheidungen. Orientiert man sich an früheren Rechtssprechungen, dann bemerkt man, dass man sich mit einem gefälschten Produkt als Ersttäter nicht strafbar macht. Das geschieht idR erst ab zwei Produkten. Grundsätzlich wird immer betont, dass niemand kontrollieren könne, wer wie häufig nur ein Produkt einführe, allerdings wird gleichzeitig auch die Unschuldsvermutung und das richtige Maß bei der Beurteilung betont.

Das bedeutet aber nicht, dass der Markenrechtsinhaber keine zivilrechtlichen Ansprüche gegen den Käufer geltend machen kann -> so entstehen die teuren Abmahnungen.

Anm.: Die meisten Fälle landen nicht vor Gericht. Der Markenrechtsinhaber mahnt ab und gut ist. Anzeige wird idR erst bei einer Wiederholungstat gestellt.

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Johannax32  14.11.2023, 02:50
@Johannax32

Nachtrag1: Ich meine nicht, dass dein Artikel falsch sei (vgl. meine Punkte). Ich kritisiere, dass der Artikel nicht sonderlich ausführlich und hilfreich ist.

Nachtrag 2: Laut Paketda sind es nicht mal 10%, die kontrolliert werden.

Schmidt präzisierte die Größe der Stichproben: "Wenn 1.000 Warensendungen reinkommen, dann kann man vielleicht nur 20 oder 30 kontrollieren. Anders ist es gar nicht machbar." Das entspricht also einer geringen Quote von 2 bis 3 Prozent.

https://www.paketda.de/news-zoll-post-europa.html

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Bleky  25.11.2023, 10:57

Man kriegt einen zettel auf welchen man nicht antworten soll und nichts wird passieren.

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