Schüler Bafög?

1 Antwort

Nein, auch bei einem Abbruch musst du nichts zurückzahlen. Du bist aber verpflichtet, diesen sofort zu melden, damit nach dem Abbruch kein Geld mehr gezahlt wird (erhältst du noch nach dem Abbruch, weil du es zB nicht schnell genug gemeldet hast), dann musst du diesen zu viel gezahlten Betrag natürlich sofort zurückzahlen

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung