Schimmel in Mietwohnung - Kosten der Entfernung

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Wenn in der Wohnung Schimmelflecken sind , dann ist die Wohnung mangelhaft. Der Mieter kann hier die Miete kürzen, es sei denn, er hat den Schaden verschuldet. Das müsste Ihm aber der VM beweisen. (LG Berlin GE 2001, 1113) Für den Ausgang eines Gerichtsverfahrens ist entscheidend, wer die Beweislast trägt, wenn sich die Ursache für die Feuchtigkeit letztlich nicht aufklären lässt....Überwiegend sagen Gerichte: Der Mieter muss beweisen, das die Wohnung mangelhaft ist, das sie also Schimmelflecken hat. Dies wird meistens unstrittig sein. Danach ist der Vermieter am Zuge, er muss beweisen das unzureichendes Lüften als Ursache für den Schimmelpilz infrage kommt, in dem er die in seinem Verantwortungsbereich liegende Ursachen ausschließt. Trifft den Mieter keine Schuld an der Feuchtigkeit, dann kann er die Miete mindern, im Extremfalle bis zu 100%

LG Berlin WM 88, 148

Wird die Feuchtigkeit vom Vermieter trotz Abmahnung nicht behoben, kann der Mieter auch fristlos kündigen.

LG Kassel WM 88, 109

Rechtliche Aspekte Von einem Schimmelbefall sind Mieter und Vermieter betroffen. Alle Beteiligten sollten das gemeinsame Interesse verfolgen, den Schimmelpilz dauerhaft zu beseitigen. Eine Schuldzuweisung der einen oder anderen Partei macht wenig Sinn. Bei einem außergerichtlichen Verfahren suchen sich die Parteien gemeinsam einen Gutachter, der von beiden akzeptiert wird. Eine Kostenteilung seitens der Auftraggeber begünstigt die Neutralität des Schverständigen. Kommt es zur gerichtlichen Konfrontation, d.h. sind Mieter und Vermieter oder Eigentümer und Bauträger unterschiedlicher Auffassung über die Ursache des Feuchteschadens, können hohe Kosten entstehen: durch die Gutachter der gegnerischen Parteien, die jeweils eigene Gutachten anfertigen lassen, und möglicherweise noch seitens des Gerichts, das ein drittes Gutachten in Auftrag geben kann. Kosten für Rechtsanwälte und die Gerichtskosten kommen noch dazu. Wie immer das Urteil lauten mag: die Parteien sind zerstritten und finden erst recht nicht zueinander - und der Schimmelpilz ist immer noch da.

http://www.wohnung-jetzt.de/service/ratgeber_wohnung/schimmel.php

Diesen Mangel beim Vermieter rügen und eine angemessene Frist der Abschaffung geben. 2 Wochen bis ein Monat sollte es aber schon als Frist sein. Kommt der VM dem nicht nach, könnt Ihr den Mangel selbst beheben lassen und die Kosten dann dem VM in Rechnung stellen. Ihr müsst aber bestimmt erst einmal in Vorleistung gehen. Der VM kann auch erst einmal ein Gutachten erstellen lassen, ob ein Mangel vorliegt, wie stark er ist, was die beste Beseitigungsart ist und wer letztendlich Schuld daran hat. Viele VM wollen das gern auf den Mieter abwälzen, so wie, der Mieter hätte falsch gelüftet. Wenn der Mangel aber Baulicher Herkunft ist, da muss der VM dafür grade stehen.

Wenn ein Rohr beschädigt ist, übernimmt natürlich der Vermieter die Kosten.

Also eigentlich müsste das der Vermieter übernehmen, da ihm das ganze gehört. Liegt der Fehler aber bei deinem bekannten wird er wahrscheinlich Teilkosten zahlen, doch ich bezweifle dass es deine Schuld war... Nun denn im Prinzip übernimmt das der Vermieter, mit dem er sich vorerst unterhalten sollte. Sagt dieser er wird das nicht übernehmen, frag beim Anwalt nach

Vg:-)