Rundfunk bei zwei Wohnungen?
Folgendes:
Meine Frau zahlt Rundfunkgebühren.
Wir sind zu Stadt A umgezogen , Stadt b ist ihr Nebenwohnsitz da die dort arbeitet.
Nun will Rundfunk von mir Gebühren, kann sie das?. Früher war Stadt B ihr Hauptwohnsitz, nun ist es A wie bei mit.
Oder nicht?
Liebe Grüße
Ahja wir sind beide Januar zu Stadt a umgezogen, aber nur ich bekam ein Brief?
Obwohl das Einwohnermeldeamt es doch so weiterleiten muss, dass beide (eine Beitragszahlerin) zusammen dort wohnt.
Reicht es Nachweis von Einwohnermeldeamt wo man sieht das die auch Januar umgezogen ist abzuschicken, damit die einen in ruhe lassen?
2 Antworten
Du musst nachweisen, dass deine Frau für die neue Wohnung entweder zahlt oder befreit ist. Dazu musst du ihre Beitragsnummer angeben.
Der Beitragsservice kann in keinem Fall wissen, dass du mit deiner Frau zusammen in einer Wohnung lebst. Er weiss vom Meldeamt nur, dass du jetzt zu dieser Adresse umgezogen bist, hat dich bisher aber nicht als Beitragszahler erfasst. Deshalb bekommst nur du den Brief.
Hab denen jetzt geschrieben, meine Frau auch haben auch ihre Adresse geändert bei Rubdfunlt und Meldebescheinigung beigefügt, würde passen denke ich