Richtig Fake kennzeichnen?
wenn jemand etwas als Fake verkauft. Wie muss er es mindestens Kennzeichen das es Fake ist? Reicht es dazu das er in die Beschreibung "Kenner wissen worum es sich handelt" oder ähnliches schreibt? Was kann man strafrechtlich machen wenn man darauf hereinfällt?
3 Antworten
Plattformen wie eBay, Vinted oder Kleinanzeigen untersagen in ihren AGB den Handel mit Fälschungen (die beugen damit Abmahnungen und Schadensersatzforderungen betroffener Rechteinhaber vor).
Damit kannst Du als Käufer auch von Originalware ausgehen, wenn der Verkäufer nicht eindeutig im Angebot schreibt das es sich um eine Markenfälschung handelt.
Du kannst Deine Rechte (Originalware liefern oder geldlichen Ersatz leisten) aus dem über die Plattform geschlossenen Kaufvertrag auf zivilrechtlichen Weg einfordern.
Der Handel mit Fälschungen im geschäftlichen Verkehr ist natürlich auch strafbar nach Markengesetz
wenn jemand etwas als Fake verkauft. Wie muss er es mindestens Kennzeichen das es Fake ist?
Gar nicht, das sollte man nämlich gar nicht verkaufen.
Reicht es dazu das er in die Beschreibung "Kenner wissen worum es sich handelt" oder ähnliches schreibt?
Natürlich nicht.
Was kann man strafrechtlich machen wenn man darauf hereinfällt?
Mindestens ein klassischer Betrug, § 263 StGB.
Du hast doch gesagt man darf sie nicht verkaufen oder nicht? Dann darf man sie doch auch nicht kaufen
Okay also Fakes darf man verkaufen. Und wie muss der Verkäufer das kennzeichnen? Muss er Fake schreiben oder kann er es indirekt ausdrücken?
Du darfst Fälschungen nicht verkaufen, man kann sie aber auch kaufen. Aber jene Möglichkeiten sind ausländische Händler die man dafür nicht belangen kann und wenn du ins Ausland reist, darfst du sogar einige Fälschungen mitnehmen ohne Probleme.
wird man dann überhaupt dagegen vorgehen können wenn man Fakes nicht kaufen darf?