Resturlaub verweigern seitens Arbeitgeber?

5 Antworten

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Bereits genehmigter Urlaub ist zu gewähren. Außer es liegen triftige Gründe für den AG vor. Eine Kündigung deinerseits ist kein triftiger Grund.

Solltest du mehr Urlaub nehmen als es dir eigentlich zusteht, weiß ich nicht genauso, ob man da Tage streichen kann. Zuviel genommen er Urlaub wird dir im Zweifel einfach vom letzen Gehalt abgezogen.

Allgemein sind der Urlaub und gg. Übersrunden vor Ende des Arbeitsverhältnisses zu nehmen. Nur wenn man es nicht konnte (Krankheit, Betrieb genehmigt Urlaub nicht, die Kündigungsfrist ist kürzer als die Menge an Resturlaub) besteht Anspruch auf Auszahlung.


Paaaaaaulll 
Fragesteller
 12.05.2024, 09:17

Also kann ich meinen Resturlaub, mit in die Kündigungsfrist nehmen, versteh ich das richtig? Und ja, das ganze ist alles aus meiner Seite heraus.

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Callidus89  12.05.2024, 09:34
@Paaaaaaulll

Du kannst.

Du musst sogar, da er sonst ersatzlos verfällt. Siehe Erläuterung im letzen Absatz meiner Antwort.

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Es wird halt ausgerechnet, wie viel Anspruch du noch hast. Wenn Urlaub vor deinem Ausscheiden schon geplant ist, kann es dir nur passieren, dass er gekürzt wird, weil du weniger Anspruch hast. Hast du noch Resturlaub, der noch nicht verplant ist, könnte es dir tatsächlich passieren, dass dir dieser ausbezahlt wird, weil du ihn aus betrieblichen Gründen nicht genommen werden kann.

Aber geplanter Urlaub, der auch noch deinem Anspruch entspricht, wird im Normalfall nicht gestrichen.


Paaaaaaulll 
Fragesteller
 12.05.2024, 09:22

Ganz lieben Dank, und ja, der Sommerurlaub ist schon seit Anfang des Jahres drin und genehmigt.

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KatnissEv80  12.05.2024, 09:28
@Paaaaaaulll

Na dann. Das einzige, was dir jetzt nur noch passieren kann, ist, dass er gekürzt wird, weil der Anspruch nicht mehr besteht. Frag einfach rechtzeitig nach. Dann kannst du die fehlenden Zeiten vielleicht noch als Überstunden rein arbeiten

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Paaaaaaulll 
Fragesteller
 12.05.2024, 09:29
@KatnissEv80

Wird dort nicht gemacht, zum Glück. Alles gut, dann werden eben 1-2 Tage nicht bezahlt sicherlich.

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Wenn es zu kurzfristig ist, kann es schon Probleme geben. Dann muss der Urlaub geldlich erstattet werden. Dann machst du allerdings so richtig Miese, weil derartige Abgeltung als Sonderzahlung versteuert wird.


Paaaaaaulll 
Fragesteller
 12.05.2024, 09:18

Was genau zu kurzfristig? Der Urlaub steht ja längst fest. Die Kündigung kommt jetzt erst dazu.

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LeckermaulVK  12.05.2024, 09:22
@Paaaaaaulll

Dann solltest du dich korrekter ausdrücken. Dachte es handelte sich um 2 Wochen alten PLUS zwei Wochen neuen Urlaub. Wenn nicht, verstehe ich die Aufregung nicht 😕

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Paaaaaaulll 
Fragesteller
 12.05.2024, 09:23
@LeckermaulVK

Ich frag hier gern immer mal, für den Fall der Fälle. Kenn mich da leider nicht gut aus, und will mich da auch nicht gut auskennen.

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GutenTag2003  12.05.2024, 09:21
Dann machst du allerdings so richtig Miese

Nun ja, ganz so richtig ist das nun auch nicht. Für den Zahlungsmonat könnte das zutreffen, auf Jahresbasis gleicht sich das wieder aus.

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 ich kündige Ende Mai meine Arbeitsstelle
(am 31. Mai fahre ich in den Urlaub) 

Wenn Du an (spätestens) am 31.5.2024 zum Ablauf der 4-wöchigen Kündigungsfrist kündigst, hast Du nur Anspruch auf einen "Teilurlaub".

Er kann Dir Deinen "Urlaub'" gewähren. Reicht Dein Urlaubsanspruch nicht aus, könnte er den Rest "unbezahlt" gewähren.


Paaaaaaulll 
Fragesteller
 12.05.2024, 09:20

Ja, das war mir geläufig zum Glück. Habe 12 Tage die ich nehmen könnte bis zum letzten Tag, weil 6× 2Tage/Monat = 12. Also normalerweise sollte es keine Probleme geben. Hoff ich 😅

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Entweder gewährt er dir den Urlaub, oder er zahlt ihn dir aus.


Paaaaaaulll 
Fragesteller
 12.05.2024, 09:15

Ja klar, ist ja schon längst abgegeben seit Anfang des Jahres. Deswegen kann er ja sicher auch nicht mehr sagen, er streicht mir das jetzt spontan (also nen Tag vorher wenn ich die Kündigung den 30. Mai reingeb) und zahlt mir über 10 Tage aus. Oder?

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LuciusArtorius  12.05.2024, 09:17
@Paaaaaaulll

Wenn nicht die halbe Belegschaft ausfällt, und man dir sagt, dass man dich jetzt die letzten Tage ganz dringend braucht, dann kann gewährter Urlaub nicht mehr verweigert werden.

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