Reisen/blaue Pass/ Niederlassungserlaubnis?
Guten Morgen.
Mich hat die ganze Nacht schon eine Frage bedrückt evtl. kann mir hier jemand weiterhelfen.
Wir möchten in den Ferien mit den Kindern in die Türkei. Ich besitze zwar die Niederlassungserlaubnis habe allerdings einen blauen Pass. Darf ich mit dem ohne Visa reisen oder muss ich dafür extra ein Termin bei der zuständigen Behörde machen? Achja bin Syrer falls das von Rolle spielt und seit 7 Jahren in Deutschland.
mfg
1 Antwort
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Reisen und Urlaub
Sie können mit Ihrem blauen Pass in alle Länder reisen, die die Genfer Flüchtlingskonvention unterzeichnet haben. Das sind weltweit über 100 Staaten. Auf fluechtlingskonvention.de können Sie sehen, welches Länder das sind. Für viele Länder müssen Sie aber vorab ein Visum beantragen. Ob sie dieses Visum bekommen, ist die Entscheidung des Landes, in das Sie reisen möchten.
Quelle: https://handbookgermany.de/de/rights-laws/asylum/blue-passport.html
Du brauchst also ein Visum:
Grundsätzlich sind Reisen in die Türkei von geflohenen Menschen, die im Besitz eines „blauen“ Reiseausweises nach der Genfer Konvention sind oder bei subsidiärem Schutz einen grauen „Fremdenpass“ besitzen, nur mit einem Visum möglich. Für Verwandtenbesuche wird ein Touristenvisum benötigt, das über die türkischen Konsulate beantragt werden kann. Für Bewohner von Rheinland-Pfalz und dem Saarland ist das Konsulat in Mainz zuständig. Jede Person muss einzeln den Visumsantrag stellen und nach Mainz fahren. Zuvor muss eine Terminanfrage über die Internetseite