Reisen/blaue Pass/ Niederlassungserlaubnis?

1 Antwort

Sie können mit Ihrem blauen Pass in alle Länder reisen, die die Genfer Flüchtlingskonvention unterzeichnet haben. Das sind weltweit über 100 Staaten. Auf  fluechtlingskonvention.de können Sie sehen, welches Länder das sind. Für viele Länder müssen Sie aber vorab ein Visum beantragen. Ob sie dieses Visum bekommen, ist die Entscheidung des Landes, in das Sie reisen möchten.

Quelle: https://handbookgermany.de/de/rights-laws/asylum/blue-passport.html

Du brauchst also ein Visum:

Grundsätzlich sind Reisen in die Türkei von geflohenen Menschen, die im Besitz eines „blauen“ Reiseausweises nach der Genfer Konvention sind oder bei subsidiärem Schutz einen grauen „Fremdenpass“ besitzen, nur mit einem Visum möglich. Für Verwandtenbesuche wird ein Touristenvisum benötigt, das über die türkischen Konsulate beantragt werden kann. Für Bewohner von Rheinland-Pfalz und dem Saarland ist das Konsulat in Mainz zuständig. Jede Person muss einzeln den Visumsantrag stellen und nach Mainz fahren. Zuvor muss eine Terminanfrage über die Internetseite

https://www.konsolosluk.gov.tr

Quelle: https://fh-blk.de/infos/reisen-in-die-tuerkei/