Reine Hauskatze in Eigentumswohnung?

2 Antworten

Grundsätzlich ist ein allgemeines Verbot von Hauskatzen nicht erlaubt.

ABER wenn es individuell vereinbart ist im Rahmen des Mietvertrages, dass Katzen nicht oder nur mit Erlaubnis des Vermieters/der Vermieterin gehalten werden dürfen, dann darf der Vermieter/die Vermieterin die Katzenhaltung verbieten. Das bedeutet, es darf kein generelles Verbot ausgesprochen werden, sondern es muss eine Einzelfallentscheidung sein.

Der Vermieter/die Vermieterin muss also individuell prüfen, ob er/sie das erlaubt oder nicht und muss auch sachliche Gründe angeben können, wenn er/sie eine Katze ablehnt.

Ich würde dir empfehlen nochmal direkt auf den Vermieter/die Vermieterin zuzugehen und dies zu erfragen, da die Hausordnung ja schon sehr veraltet erscheint und eine allgemeine Regelung nicht wirklich gültig ist.

Es darf nicht pauschal verboten werden, aber es darf im Mietvertrag (oder vielleicht auch einer Eigentümergemeinschaft) stehen, dass Hauskatzen genehmigungspflichtig sind.