Rechtswirkung erlautern?

1 Antwort

Ein Vertrag kommt zustande durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, Angebot und annahme des Angebotes.

Wenn die annahme des angebotes (hier auftrag) abweicht vom angebot, ist kein Vertrag zustande gekommen, weil die beiden willenserklärungen nicht übereinstimmen

Bei ablehnung kommt dementsprechend auch kein vertrag zustande.

Die Willenserklärung ist rechtswirksam, wenn sie beim Empfänger eingetroffen ist, dann kann sie nicht mehr widerrufen werden.