Q1 halbjahr verlassen?

1 Antwort

In NRW bist du bis zum Ende des Schuljahres in dem du 18 Jahre alt geworden bist schulpflichtig.

Hier kanst du nachlesen:

"Für Jugend­liche ohne Berufs­aus­bildungs­ver­hältnis dauert die Schul­pflicht bis zum Ab­lauf des Schul­jahres, in dem die Schülerin oder der Schüler das 18. Lebens­jahr voll­endet."

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/FAQ-Schulrecht/FAQ-Schulrecht-Unterricht/Schulpflicht/index.html

Das wäre also nur möglich, wenn du schon in der EF 18 geworden bist.

Eine andere sache ist noch das Kindergeld. Falls du nun nichts machst ab Febraur, bekommen deine Eltern nichts für dich...

Eine andere Idee, wäre ein FSJ ganz kurzfristig (könnte jedoch schwierig sein.

§40 SchulG NRW

1) Die Schulpflicht ruht

3. während eines freiwilligen ökologischen oder sozialen Jahres, das nach den hierfür maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen abgeleistet wird