Punktabzug wegen falscher Rechtschreibung?
Hallo, darf die Lehrerin meinem Kind für einen Rechtschreibfehler einen halben Punkt abziehen in HSU? Meine Kind hat eine Lese- Rechtschreibschwäche und das ist der Schule und den Lehrkräften auch bekannt. Zu mir wurde gesagt, das gilt für jedes Fach. Mein Kind hat die richtige Antwort gegeben, nur einen Buchstaben oder so vergessen.
3 Antworten
Es ist zwar fast ein Jahr her, dass die Frage gestellt wurde, für uns ist dies Thema jedoch aktuell und ärgerlich.
HSU 1/2 Punkt Abzug, weil unser Drittklässler die Blattform als "dreiekig, anstatt „dreieckig“ angegeben hat. Alles sauber und leserlich geschrieben und auch alles Weitere in diesen Aufgabenbereich korrekt. Mit "rosa Wolken" hat das meiner Meinung nach nicht zu tun, sondern mit einem gewissen demoralisierenden Sadismus, um es salopp auszudrücken.
(Auch in Anbetracht dessen, dass er Stand Jan.2022 von dreieinhalb Schuljahren nur ca. 1,5 Jahre in Anwesenheit unterrichtet wurde und für mehr als ein halbes Jahr gar nicht, finde ich das eine überzogene Auslegung für HSU.)
Ein Lehrer bewertet nicht nur die Lösung der Aufgaben selbst sondern auch die Form und Sauberkeit der Ausführung dieser Aufgabe.
Ist diese mangelhaft (z.B. durch grobe Rechtschreibfehler) kann und soll dies selbstverständlich zur Abwertung führen.
Die äußere Form und Sauberkeit sollte dabei natürlich nicht im Vordergrund stehen, kann aber durchaus mit bewertet werden.
Dagegen ist absolut nichts einzuwenden, im Gegenteil ist das eine "lebensnahe" Bewertung.
Das ist weit besser, als die Kids in einer "rosa Wolke" zu belassen und dann völlig lebensunfähig aus der Schule zu entlassen.
Offensichtlich ist das ein guter und weitsichtiger Lehrer !
Beim HSU geht es doch gerade um Sprachen und wenn dort ein Fehler rechtschreiblicher Natur gemacht wird – und auch nur einen Buchstaben zu vergessen gehört absolut dazu –, dann spiegelt sich das natürlich auch negativ in der Bewertung wider.
Inwiefern eine LRS bei der Bewertung eine Rolle spielt, ist mir aber unbekannt.
Grundsätzlich hat die Lehrerin allerdings alles richtig gemacht.
Wenn über einen Notenschutz verfügt wird – der nebenbei nur bei massiven Schwierigkeiten und einer gefährdeten Versetzung umgesetzt wird –, so darf u. a. die Rechtschreibung in Prüfungen nicht bewertet werden, darf also kein Punkteabzug für Rechtschreibfehler erfolgen. Ist dies der Fall, so sei die Lehrkraft darüber zu unterrichten – der Punkteabzug rückgängig zu machen.
Wenn durch diesen einen abgezogenen halben Punkt die Note allerdings nicht verschlechtert wurde, so würde ich den Aufwand nicht mühen, diese Fehlbewertung zu korrigieren, es würde sich ja dadurch nichts ändern.
Aber doch nicht, wenn ich eine Lese- Rechtschreibschwäche vorliegt und laut dem Schreiben die Rechtschreibfehler nicht bewertet werden dürfen, egal in welchem Fach.