Praktikum, Arbeitsbedingungen, Jugendschutzgesetz?
Guten Abend zusammen,
ich bin Minderjährig und habe ein Praktikum in einem Chemikalien betrieb. Ich habe zwar Schutzkleidung (Schuhe, Hose, Jacke, Helm und Abgedichteteraugenschutz) erhalten, jedoch keinen Atemschutz, obwohl ich dort Giftigen Abgasen, Dämpfen und Flüssigkeiten ausgesetzt bin. Heute musste ich einen kleinen Raum betreten, indem Dieselmotoren liefen. Dieser Raum war dicht und ohne Lüftung verschlossen, und als ich diesen betreten habe, ist mir ein betäubender Abgasgeruch, sowohl auch ein geringer Sauerstoff Anteil in der Luft aufgefallen, was bedeutet, ich habe kaum Luft bekommen, mir ist schwindlig geworden und ich habe innerhalb weniger Sekunden eine sehr heftige Migräne Attacke bekommen, die immer noch 6-7 Stunden danach, anhält. Ich habe aufgrund der Miserablen Arbeitsumstände nun vor das Praktikum abzubrechen. Und nun wollte ich nochmal fragen, ob das überhaupt Laut Jugendschutzgesetz erlaubt wäre, mich sowas auszusetzen?
Danke für eure Antworten
1 Antwort
ob das überhaupt Laut Jugendschutzgesetz erlaubt wäre,
Falsches Gesetz. Das hat damit reichlich wenig zu tun, denn die beschriebenen Umstände sind bereits im Arbeitsschutzgesetz geregelt und alleine von den Berufsgenossenschaften bei jeder Prüfung ein Punkt, der dick angekreidet wird. Das passt in keine UVV und ist mit keiner Betriebsanweisung vereinbar.
Da müsste schon die Fachkraft für Arbeitssicherheit die Wände hochkrabbeln und den Betrieb in diesem Raum untersagen.