Praktikum, Arbeitsbedingungen, Jugendschutzgesetz?

1 Antwort

ob das überhaupt Laut Jugendschutzgesetz erlaubt wäre, 

Falsches Gesetz. Das hat damit reichlich wenig zu tun, denn die beschriebenen Umstände sind bereits im Arbeitsschutzgesetz geregelt und alleine von den Berufsgenossenschaften bei jeder Prüfung ein Punkt, der dick angekreidet wird. Das passt in keine UVV und ist mit keiner Betriebsanweisung vereinbar.

Da müsste schon die Fachkraft für Arbeitssicherheit die Wände hochkrabbeln und den Betrieb in diesem Raum untersagen.


Anonym056786 
Fragesteller
 27.02.2024, 22:59

Aber sowas kann man doch trotzdem nicht machen oder?

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