Polizei Festnahme Spruch Deutschland

7 Antworten

Dieser Spruch ist nur in den USA als Belehrung verpflichtend. Er geht auf den Fall Miranda gegen den Staat Arizona zurück.

In Deutschland gilt das so nicht.

Allerdings ist in Deutschland vor der ersten Vernehmung jeder Tatverdächtige über die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zu informieren und ihm ist auch zu erklären, dass er das Recht hat, zu den gegen ihn erhobenen Beschuldigungen auch zu schweigen. Außerdem muss jeder Beschuldigte die Möglichkeit bekommen, einen Verteidiger seiner Wahl hinzuzuziehen.

Die vernehmenden Polizeibeamten sind in Deutschland sogar verpflichtet, bei der Suche nach einem Verteidiger zu helfen, wenn der Beschuldigte die Vernehmung nur im Beisein eines Verteidigers fortsetzen möchte, aber keinen kennt oder hat.
http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/5/94/5-756-94.php3


AstridDerPu  18.01.2015, 21:50

Ming Dume sin fott ;-)

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PeVau  18.01.2015, 21:52
@AstridDerPu

Schon wieder? Du hast bestimmt einen garstigen Schneider mit einer übergroßen Daumenschere in deiner Nähe zu wohnen. ;-)

PS: Geht mir momentan ebenso. Innerhalb der nächsten 90 Minuten sind aber bestimmt wieder ein paar nachgewachsen.

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Nein, wird nicht verwendet.

Muss auch nicht.

Man bekommt dan einfach mitgeteilt, dass man festgenommen ist. Mehr erstmal nicht.

Bevor man dann vernommen wird, was ja nicht gleichzitig stattfindet sondern erst später, bekommt man eine sogenannte Belehrung, dass man nichts sagen braucht, man erst einen Anwalt befagen kann, aber nicht gleich bei der Festnahme.


Das ist nicht einfach nur ein Spruch.

Der Verdächtige MUSS über seine Rechte aufgeklärt werden, ansonsten machen sich die Polizisten selber strafbar und können berufliche Konsequenzen erwarten. Ob es wortwörtlich so gesagt wird, weiß ich allerdings nicht.


Nein.Deutchland ist viel sozialer als die USA.Hier ist so etwas nicht angebracht.

In Deutschland muss der Grund für die Festnahme der Person zwingend genannt werden. Vor einer Befragung/Vernehmung zur Tat, muß derjenige auf sein Recht zu schweigen, sowie auf die Möglichkeit eines Anwaltes und der Beweiserhebung hingewiesen werden.