objektives und subjektives recht..? unterschied

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Objektives Recht ist das Recht im objektiven Sinn, das heißt die Rechtsordnung. Die Rechtsordnung ist die Summe aller geltenden Rechtsnormen. Die Rechtsordnung umfasst geschriebenes (z.B. Gesetzesrecht) und ungeschriebenes Recht (z.B. Gewohnheitsrecht). Subjektives Recht ist die Berechtigung (oder Verpflichtung) eines Rechtssubjekts, die sich aus dem objektiven Recht ergibt.

Beispiel: Person A hat beispielsweise das Recht, von B ganz konkret eine Sache zu verlangen. Z. B. weil A eine Sache gekauft hat, B die Sache aber noch nicht rausgerückt hat. Das ist subjektives Recht. Nirgens steht geschrieben, dass B der Person A eine Sache herausrücken muss. Aber dieses Recht ergibt sich aus dem objektiven Recht, dem BGB, in diesem Fall dem Schuldrecht/Sachenrecht, das besagt, dass wenn eine Person bei einem Kaufvertrag den Kaufpreis bezahlt, hat der Verkäufer dem Käufer sich Sache zu veräußern.

Das sind rein juristische Begriffe. Die Aufgabe des Juristen ist auch immer, zu entscheiden, welches subjektive Recht sich aus dem objektiven Recht ergibt. Er muss also den Zusammenhang feststellen. Denn, wenn die im obigen Beispiel genannte Sache z. B. Diebesgut wäre, bestünde zwar immer noch das objektive Recht zur Herausgabe, aber nicht nach subjektivem Recht.

kosy3 hat das schon sehr schön erklärt :-)

Ich habe da eine ganz schöne, einfache Definition:

Subjektives Recht = von der Rechtsordnung eingeräumte Rechtsmacht, von einem anderen ein Handeln, Dulden oder Unterlassen zu fordern. Dies ist (in der Regel) ein Anspruch. Objektives Recht ist, wie Kosy3 bereits beschrieben hat, die Rechtsordnung.

Ein subjektives Recht entsteht also aus dem objektiven Recht.


kosy3  14.05.2012, 21:02

Danke für die Blumen.

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Ich bin zwar nur erlernter Kaufmann, aber in "Staatsbürgerkunde und Rechtslehre" lautete die Def. für das Recht im objektiven Sinn folgendermaßen: DAS RECHT IM OBJEKTEN SINN IST DIE SUMME ALLER NORMEN, DIE DAS ZUSAMMENLEBEN DER MENSCHEN REGELN UND DIE MIT ZWANGSGEWALT AUSGESTATTET SIND." Normen sind Richtlinien für menschliches Verhalten. Es gibt demnach Normen des Rechts, Normen der Moral und Normen der Sitte. Zwangsgewalt bedeutet, dass der Staat dem Einzelnen zwingend und befehlend gegenübertritt. Beim Recht im subjektiven Sinn lautete die Def. in etwa: "........, DAHER SPRICHT MAN VOM RECHT IM SUBJEKTIVEN SINN, WENN DEM RECHT IM OBJEKTIVE SINN DAS SUBJEKTIVE RECHT ZU GUTE KOMMT." Da muß ich aber fairerweise sagen, dass ich den wahren Sinn des subjektiven Rechts nicht eindeutig herauslesen kann, aber der oben angeführte Beitrag leuchtet mir schon irgendwie ein.

Hallo alle zusammen.....In 2 Wochen schreibe ich meine Klausur in sozialpädagogik....Ich kann das einfach noch nicht verstehen den Unterschied zwischen dem objektiven und dem subjektiven Recht....Ich brauche eure hilfe.....


VinceThePrince 
Fragesteller
 18.05.2013, 18:24

stell doch deine eigene frage? :)

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