Nur Fachkräfte kriegen Weihnachtsgeld?

8 Antworten

Du wirst im Internet auch keine Antworten finden, denn das Weihnachtsgeld ist in Deinem Fall kein gesetzlich zustehender Lohn, sondern eine freiwillige Zuwendung ohne jeden Anspruch.

Solange derartige Zuwendungen nicht einzel- oder tarifvertraglich geregelt sind, gibt es nichts. Der Arbeitgeber kann sich aussuchen, ob und wem er W.-Geld zahlt. Daß er damit seinen Betriebsfrieden stört, scheint ihm schnuppe zu sein.

Wie bereits beschrieben, ein schwieriges Thema.

Es gibt viele Detzails zu berücksichtigen.

ich würde, aus der Belegschaft heraus nicht alleine, einige Schlagworte gegenüber dem Arbeitgeber kommunizieren und schauen was passiert.

Das wären Gewerkschaft/ Fachanwalt aber auch Personal-, Betriebsrat (wenn es den noch nicht gibt, wobei ich nicht verstehe wie er dem zustimmen kann)

Weihnachts- und Urlaubsgeld sind freiwillige Leistungen. Aus dem Grund habe ich mal, als unsere Verträge bei einem Firmenübergang umgestellt und Jahresgehälter eingetragen wurden, das Weihnachts- und Urlaubsgeld aufs Jahresgehalt umlegen und auf 13 Monatsgehälter verteilen lassen. Den anderen, denen nur ihr normales Gehalt eingetragen worden war, wurde im nächsten Jahr beides gestrichen.

Weihnachtsgeld ist entweder eine Leistung, die im Arbeitsvertrag vereinbart wurde oder aber es ist eine freiwillige Leistung. Und dann kann der Arbeitgeber beschenken, wen er möchte und in welcher Höhe er es möchte.


Nasty98  19.12.2021, 19:50

Das ist vollkommen falsch. Das Allgemein Gleichbehandlungsgesetz besagt, dass der Arbeitgeber nicht willkürlich einige Mitarbeiter bevorzugen darf und andere nicht. Gleiches gilt für das Weihnachtsgeld. Wenn er es auszahlt, dürfen nicht einer oder mehrere Arbeitnehmer ausgeschlossen werden.

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dsupper  19.12.2021, 20:04
@Nasty98

Es gibt aber deutliche Unterschiede zwischen Fachkräften und Hilfspersonal - der Arbeitnehmer muss nicht alle über einen Kamm scheren. Das passiert ja z.B. bei Gehaltsverhandlungen auch nicht - die einen kriegen mehr, die anderen viel weniger ...

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Nasty98  19.12.2021, 20:05
@dsupper

Ja. Wenn aufgrund der Qualifikation (Fachkraft, Helfer) unterschieden wird, so kann man es machen, aber nicht wahllos wie es dem Arbeitgeber gefällt.

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dsupper  19.12.2021, 20:19
@Nasty98

Genau darum ging es ja in der Frage - die Fachkräfte bekommen eine Weihnachtsgratifikation, die Hilfskräfte nicht

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Grundsatz: Es besteht rechtlich kein Anspruch auf Weihnachtsgeld. Es ist wie eine Art Bonus. Abweichende Regelungen können natürlich via Betriebsvereinbarung / AV getroffen werden. Bei 3 Jahresbestand der Firma und der jetzigen erstmaligen Auszahlung ist es halt wie es ist. Eine einmalige Zahlung zählt noch nicht einmal zur betrieblichen Übung.