Nur Fachkräfte kriegen Weihnachtsgeld?
Hallo
Ich bin in der Pflegebranche als Helferin tätig. Das Unternehmen gibt es seit ca 3 Jahren und dieses Jahr gab es zum 1. Mal etwas weihnachtsgeld aber nur für die Fachkräfte und alle Helfer wurden davon ausgeschlossen. Im Arbeitsvertrag ist nichts von weihnachtsgeld festgehalten, bei keinem. Ist es denn zulässig das nur die Fachkräfte weihnachtsgeld bekommen und die Helfer komplett leer ausgehen? Oder hätte meine Chefin wenigstens anteilig die Helfer berücksichtigen müssen?
Im Internet findet man leider keine Antworten darauf
Liebe Grüße
8 Antworten
Du wirst im Internet auch keine Antworten finden, denn das Weihnachtsgeld ist in Deinem Fall kein gesetzlich zustehender Lohn, sondern eine freiwillige Zuwendung ohne jeden Anspruch.
Solange derartige Zuwendungen nicht einzel- oder tarifvertraglich geregelt sind, gibt es nichts. Der Arbeitgeber kann sich aussuchen, ob und wem er W.-Geld zahlt. Daß er damit seinen Betriebsfrieden stört, scheint ihm schnuppe zu sein.
Wie bereits beschrieben, ein schwieriges Thema.
Es gibt viele Detzails zu berücksichtigen.
ich würde, aus der Belegschaft heraus nicht alleine, einige Schlagworte gegenüber dem Arbeitgeber kommunizieren und schauen was passiert.
Das wären Gewerkschaft/ Fachanwalt aber auch Personal-, Betriebsrat (wenn es den noch nicht gibt, wobei ich nicht verstehe wie er dem zustimmen kann)
Weihnachts- und Urlaubsgeld sind freiwillige Leistungen. Aus dem Grund habe ich mal, als unsere Verträge bei einem Firmenübergang umgestellt und Jahresgehälter eingetragen wurden, das Weihnachts- und Urlaubsgeld aufs Jahresgehalt umlegen und auf 13 Monatsgehälter verteilen lassen. Den anderen, denen nur ihr normales Gehalt eingetragen worden war, wurde im nächsten Jahr beides gestrichen.
Weihnachtsgeld ist entweder eine Leistung, die im Arbeitsvertrag vereinbart wurde oder aber es ist eine freiwillige Leistung. Und dann kann der Arbeitgeber beschenken, wen er möchte und in welcher Höhe er es möchte.
Grundsatz: Es besteht rechtlich kein Anspruch auf Weihnachtsgeld. Es ist wie eine Art Bonus. Abweichende Regelungen können natürlich via Betriebsvereinbarung / AV getroffen werden. Bei 3 Jahresbestand der Firma und der jetzigen erstmaligen Auszahlung ist es halt wie es ist. Eine einmalige Zahlung zählt noch nicht einmal zur betrieblichen Übung.
Das ist vollkommen falsch. Das Allgemein Gleichbehandlungsgesetz besagt, dass der Arbeitgeber nicht willkürlich einige Mitarbeiter bevorzugen darf und andere nicht. Gleiches gilt für das Weihnachtsgeld. Wenn er es auszahlt, dürfen nicht einer oder mehrere Arbeitnehmer ausgeschlossen werden.