Numerus Clausus für Pharmazie an der Uni Bonn?

2 Antworten

Es wird über 3 verschiedener Kriterien ausgewählt: Abiturbestenquote, Wartezeitquote und die Hochschulauswahl.

Die Abiturbestenquote ist nach dem Bundesland gewichtet, in dem du dein Abitur machst. Wenn du in NRW bist, dann benötigst du eine 1,3 um sofort (egal wo bundesweit) genommen zu werden. Um an der Uni Bonn genommen zu werden brauchst du eine 1,1.

Bist du schlechter als die 1,3, dann springt die Wartezeitquote ein. Hier musst du dann 3 Semester warten, wenn du mindestens eine 2,5 hast. Bist du schlechter dann sind es 4 Semester. Willst du nach Bonn dann bleibt es auch bei 2,5. Würdest du zum Beispiel nach Heidelberg wollen, dann bräuchtst du eine 1,9 um in den 3 Semestern zugelassen zu werden. 

Dann gibt es noch das Auswahlverfahren der Hochschulen. Hier bräuchtest du dann mindestens eine 1,8 für Bonn um sofort zugelassen zu werden. 

Die Noten kommen durch die Anzahl der Bewerber zu Stande. Die besten bekommen sofort einen Platz. Dann wird so lange aufgefüllt bis die Unis voll sind, bis zum Beispiel die 1,9 erreicht ist. Die Zahlen ändern sich jedes Semester.

Hoffe das ist verständlich. :)  Die Quoten sind auch hier ersichtlich https://zv.hochschulstart.de/index.php?id=1064. 


Ein NC wird nicht „erreicht“, das ist keine Zielgröße. Das Wort "NC" wird in der Umgangssprache von über einem Dutzend Bedeutungen gebeutelt.
Das führt zu einer heillosen Sprachverwirrung. Deshalb sollte man den
unvermittelten Gebrauch des Wortes "NC" tunlichst vermeiden.

Das Wort "NC" bedeutet in der Amtssprache "begrenzte Zahl von
Studienplätzen". Das ist gleichbedeutend mit "Zulassungsbeschränkung", d.h. nicht jedem studienberechtigten Interessenten ist ein Studienplatz garantiert wie bei zulassungfreien Studienangeboten. Die Begrenzung
der Studienplätze eines Studienangeboten auf eine amtlich festgelegte Zahl (gleich NC) ist eine haushaltspolitische Maßnahme. 

Bei einem zulassungsbeschränkten Studienangebot ist eine Bewerbung erforderlich. Wenn nach Bewerbungsschluss die Zahl der Bewerber die festgelegte Zahl der zu besetzenden Plätze (amtlich "NC" genannt) übersteigt, d.h. im Falle eines Bewerberüberhanges (nur dann
und genau dann!), wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Dazu
werden in aller Regel zunächst eine Qualifikationsquote (Abitur-Durchschnittsnote) und eine Wartezeitquote (Zahl der studienfreien
Halbjahre seit Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung) festgesetzt. Für
jede dieser beiden Quoten wird jeweils eine Rangliste der Bewerber
angelegt. Nach der Qualifikationsrangliste und  der Wartezeitrangliste werden die beiden Studienplatz-Quoten aufgefüllt. Die beiden letzten noch zugelassenen Bewerber bilden die Notenauswahlgrenze und die Wartezeitauswahlgrenze. Die aktuellen Auswahlgrenzen nach Note und Wartezeit werden gewöhnlich von den Hochschulen veröffentlicht. Die geben für künftige Auswahlverfahren nur sehr grobe Anhaltspunkte. Die Notenauswahlgrenze (z.B. 2,4) eines derartigen abgeschlossenen Auswahlverfahrens ist eine der häufigsten umgangssprachlichen Bedeutungen des Wortes NC. 

Nun konkret zur Frage: Die Bewerbung für Pharmazie geht zunächst nur an die Stiftung Hochschulstart zur ersten Auswahl vor der Ortsverteilung. Bei Hochschulstart bewegte sich die Notenauswahlgrenze in den vergangenen Jahren bei 1,3; die Wartezeit-Auswahlgrenze bei 3 Semestern. Wenn Du bei Hochschulstart ausgeschieden bist, kommst Du zu den 60% der Bewerber, die im Auswahlverfahren der Hochulen (AdH) sortiert werden. Mit etwas Glück kommst Du dabei an Deinen Wunschort Bonn in das Auswahlverfahren. Dort gelten neben der Note gewöhnlich weitere Auswahlkriterien (Wartezeit nicht). Es kann durchaus sein, dass sich dort einmal bei der Note eine Auswahlgrenze von 1,9 herausbildete.