Notfallsanitäter Azubi Arbeitszeiten, Zulagen?

2 Antworten

Hi,

ich habe vor wenigen Tagen eine telefonische Zusage für eine NotSan-Ausbildungsstelle bekommen, ich habe dazu einige Fragen.

Erst einmal herzlichen Glückwunsch und viel Spaß dir in der Ausbildung ;)

Wie lange dauert das mit dem Ausbildungsvertrag? Also wann kann ich in etwa damit rechnen?

Bei meinem AG kam der relativ spät, glaub 1 Monat vor Ausbildungsbeginn und erst nach dem vollständigen Eingang aller Unterlagen (erweitertes Führungszeugnis, Wachwunsch, Personalbogen, Passbilder fürn Dienstausweis…). Im Endeffekt ist es nur nochmal eine schriftliche “Bestätigung“, dass du die Ausbildung antrittst. Mündlich wurde dir ja schon bestätigt, dass du dabei bist also von dem her.. rechtlich bindend

Ist die mündliche Zusage verbindlich? Also kann ich mich auf die Stelle verlassen?

Das hat sich dann vermutlich von selbst erklärt.

Der C1 Führerschein scheint keine Voraussetzung gewesen zu sein: Wird dieser während der Ausbildung vom Arbeitgeber (zumindest teilweise) gezahlt? Wann (also in welchem Lehrjahr) findet der C1 Führerschein in etwa statt und wird man dafür in irgendeiner Weise freigestellt?

Kommt drauf an, was vereinbart wurde. Dem einen wird er gezahlt, dem anderen wiederum nicht. Bei mir hieß es ausdrücklich, dass ich den C1 bis spätestens Anfang des 2. LJ besitzen sollte. CAVE: sollte!! nicht muss. Aus eigenem Interesse bin ich aber grad fleißig am Pauken. Und ja, er wird grundsätzlich auch aus eigener Tasche finanziert. Es soll kulante AG geben, die dir den selbstverständlich auch wieder erstatten bzw. welche die wiederum eine Gegenleistung von dir erwarten. Diese könnte wie folgt aussehen: bei Krankheitsfällen/in der Freizeit einspringen, nach der Ausbildung sich für eine gewisse Zeit beim AG „verpflichten“ (ähnlich wie beim Bund), x-beliebige Dienste als Fahrer schieben, gute Leistungen in Schule und Praxis…

Freigestellt wirst du für den C1 per se auch nicht. Dies würde allein von den Stunden her garnicht klappen. Der AG hat auch in aller Regel nichts mit dem C1 bzw. mit der Fahrschule zu tun, er setzt ihn bloß voraus und empfiehlt meistens noch eine geeignete, preisgünstige Fahrschule.

Heißt de facto: Du wirst die Theorie,- und Fahrstunden sowie die dazugehörigen Prüfungen vermutlich in deiner Freizeit bzw. im Urlaub ableisten müssen.Willkommen im Berufsleben xD

Gute Nachricht: Es gibt Intensiv-/Kompaktkurse die du besuchen kannst. Teilweise sprechen wir hier von 4-5 Tagen.

Die Arbeitszeiten (im Rettungswachen- und Klinik-Teil) werden vermutlich 48 Stunden pro Wochen im rollierenden Schichtsystem (mal Nacht, mal Tag) sein. Gibt es für Azubis auch Zulagen für Nachtschichten, Dienste an Feierabenden usw. oder steht das nur fertigen NotSans zu?

Das Arbeitszeitmodell variiert von Wache zu Wache bzw. von AG zu AG. Erkundige dich mal, wie das bei euch aussieht.
Bei uns im Betrieb wird das wie folgt gehandhabt: Wenn du als Dritter sprich als Azubi mitfährst, dann bekommst du (falls ihr drüber fahren solltet) unabhängig von der Schichtart, die Überstunden angerechnet/ausgezahlt. Wenn der Einsatz als Fahrer in Frage kommen sollte, bekommst du (für gewisse Dienste) meines Wissens nach eine kleine „Pauschale“, aber jetzt nicht ansatzweise so viel wie ein fertiger NotSan.

Ansonsten sei gesagt, dass der klinische Teil der Ausbildung und die damit verbundenen Wechselschichten in aller Regel unbezahlt vonstattengehen. In dieser Zeit wirst du regulär nach der im Vertrag stehenden Ausbildungsvergütung honoriert.

Wird das eventuelle Geld aus Zulagen usw. dann auf das Ausbildungsgehalt aufgestockt, oder ist im Ausbildungsgehalt schon eine Art "Pauschale" für Nacht- und Feiertagsdienste enthalten?

Wird idR auf die Vergütung aufgestockt. Bei weiteren Fragen jederzeit nachfragen. LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

benjiron 
Fragesteller
 29.03.2022, 23:17

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort! 

Bei meinem AG kam der relativ spät, glaub 1 Monat vor Ausbildungsbeginn und erst nach dem vollständigen Eingang aller Unterlagen (erweitertes Führungszeugnis, Wachwunsch, Personalbogen, Passbilder fürn Dienstausweis…)

Wann musstest du die ganzen Unterlagen denn einsenden? Auch eher kurz vor dem Ausbildungsbeginn oder eher kurz nach der münd. Zusage?

Gute Nachricht: Es gibt Intensiv-/Kompaktkurse die du besuchen kannst. Teilweise sprechen wir hier von 4-5 Tagen.

4-5 Tage für alles? Inkl. der Fahrstunden usw. oder nur die Theorie?

Bei uns im Betrieb wird das wie folgt gehandhabt: Wenn du als Dritter sprich als Azubi mitfährst, dann bekommst du (falls ihr drüber fahren solltet) unabhängig von der Schichtart, die Überstunden angerechnet/ausgezahlt. Wenn der Einsatz als Fahrer in Frage kommen sollte, bekommst du (für gewisse Dienste) meines Wissens nach eine kleine „Pauschale“, aber jetzt nicht ansatzweise so viel wie ein fertiger NotSan.

Wann fährt man als Azubi denn als Dritter und wann als Fahrer mit? Kann man sich das aussuchen, hängt das vom Lehrjahr ab oder wie läuft das ab?

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Leon977  30.03.2022, 17:42
@benjiron

Hey hey, kein Thema - sehr gerne doch!

Wann musstest du die ganzen Unterlagen denn einsenden? Auch eher kurz vor dem Ausbildungsbeginn oder eher kurz nach der münd. Zusage?

Jetzt um die Zeit war bei mir das Assessment Center, zwei Wochen später kam dann die telefonische Zusage und kurz darauf (sprich wieder 1-2 Wochen) kamen dann schubweise die Unterlagen. Erstmal der Personalbogen, darauffolgendend „Vertragliches“ u.a. Impfstatus Abfrage/Wachwunsch usw. und 2 Monate vor Ausbildungsbeginn, sprich im August?, die Bestätigung vom AG zur Beantragung Führungszeugnis. Da soweit alles erledigt war, kam der Vertrag anfang September.

4-5 Tage für alles? Inkl. der Fahrstunden usw. oder nur die Theorie?

Ja, du hast richtig gelesen. Vorausgesetzt du hast einen genehmigten Führerscheinantrag und den PKW Führerschein. Ob das zwingend zielführend ist, lässt sich drüber streiten.

Wann fährt man als Azubi denn als Dritter und wann als Fahrer mit? Kann man sich das aussuchen, hängt das vom Lehrjahr ab oder wie läuft das ab?

Regulär ist es überhaupt nicht mal vorgeschrieben, dass wir Schüler (gerade im 1.LJ) als Fahrer eingesetzt werden, zumindest auf dem RTW, auch nicht als erfahrene RS.

Es KANN mal *hust hust* des Öfteren vorkommen, dass krankheitsbedingt Fahrer/Kollegen ausfallen und diese Dienste dementsprechend besetzt werden müssen. Sobald eine (interne Fahrerfreigabe) und/oder ein Führerschein vorhanden ist, kommst Du ins Spiel.

Generell kann man aber festhalten, dass grad die erfahrenen Azubis, heißt Anfang zweites LJ bzw 3 LJ als Fahrer ab und an eingesetzt werden. Wenn du davor schon RS warst, dann kann das stark abweichen. Aber vorgesehen ist der Einsatz als Fahrer eher nicht, unabhängig vom LJ.

Du kannst dir aussuchen ob den Führerschein machst und wenn ja, du dass deinem AG preisgibst😉

Bspw mein NotSan hat nicht mal den Autoführerschein xD es gibt nicht was es nicht gibt..

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Hi,

zunächst einmal Glückwunsch zum Ausbildungsplatz!

Wie lange dauert das mit dem Ausbildungsvertrag? Also wann kann ich in etwa damit rechnen?

Das variiert bisweilen erheblich - von "zwei Wochen nach der Zusage ist alles fix" bis "auf den letzten Drücker" gibt es alles.

Das hängt stark vom jeweiligen Leistungserbringer, der Auslastung von Verwaltung, Geschäftsführung und Betriebsrat ab. Es spricht allerdings nichts dagegen, einfach anzurufen oder eine E-Mail zu schreiben und nachzufragen.

Ist die mündliche Zusage verbindlich? Also kann ich mich auf die Stelle verlassen?

Grundsätzlich sind auch mündlich geschlossene Verträge verbindlich, das Problem ist letztendlich nur die Beweisbarkeit.

Ein Unternehmen, dass Zusagen zurückzieht, tut sich allerdings selbst keinen Gefallen - ergo kann man davon ausgehen, dass der Vertragsunterzeichnung nichts im Wege steht.

Der C1 Führerschein scheint keine Voraussetzung gewesen zu sein: Wird dieser während der Ausbildung vom Arbeitgeber (zumindest teilweise) gezahlt? Wann (also in welchem Lehrjahr) findet der C1 Führerschein in etwa statt und wird man dafür in irgendeiner Weise freigestellt?

Abhängig von den vertraglichen Vereinbarungen, eine generelle Regelung gibt es hierfür nicht.

Ob und wann der Führerschein vorliegen muss, müsstest Du direkt erfragen - ebenso, ob sich der Arbeitgeber an den Kosten beteiligt.

Für die Planung sollte man grundsätzlich davon ausgehen, dass die Kosten nicht übernommen werden und der Führerschein zeitnah erforderlich ist.

Eine Freistellung gibt es typischerweise nicht.

Die Arbeitszeiten (im Rettungswachen- und Klinik-Teil) werden vermutlich 48 Stunden pro Wochen im rollierenden Schichtsystem (mal Nacht, mal Tag) sein. Gibt es für Azubis auch Zulagen für Nachtschichten, Dienste an Feierabenden usw. oder steht das nur fertigen NotSans zu?

Das hängt von Tarifvertrag - sofern es einen gibt - und etwaigen Betriebsvereinbarungen ab.

Normalerweise erhalten Azubis jedoch die üblichen Zulagen, die auch einer Vollzeitkraft zustehen würden.

Wird das eventuelle Geld aus Zulagen usw. dann auf das Ausbildungsgehalt aufgestockt, oder ist im Ausbildungsgehalt schon eine Art "Pauschale" für Nacht- und Feiertagsdienste enthalten?

Zulagen werden, sofern man Anspruch darauf hat, zusätzlich zum Ausbildungsentgelt ausgezahlt - sie kommen also "on top".

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Notfallsanitäter, Blogger, Medizinstudent

benjiron 
Fragesteller
 29.03.2022, 23:13

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort!

Grundsätzlich sind auch mündlich geschlossene Verträge verbindlich, das Problem ist letztendlich nur die Beweisbarkeit.

Ich habe noch eine Mail bekommen mit einer Nachforderung meines Impfstatuses, welche mit dem Text: "wir freuen uns, dass Sie die Ausbildung bei den Maltesern XXX antreten werden. " beginnt.

Damit habe ich ja schon mal einen "Beweis" für die Zusage.

Trotzdem kann ich es aktuell noch gar nicht glauben, dass ich die Stelle bekommen habe, da ich sonst überall das 2. Jahr in Folge abgelehnt wurde und die Stellen ja sowieso extrem rar gesät sind (ist ja bekannt inzwischen).

Deshalb besteht auch einfach irgendwie die Angst, dass die sich doch irgendwie umentscheiden. Kommen solche "Umentscheidungen" generell vor oder kann ich mir jetzt eigentlich schon sicher sein und andere Vorstellungsgespräche absagen?

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benjiron 
Fragesteller
 29.03.2022, 23:19
@benjiron
Das hängt stark vom jeweiligen Leistungserbringer, der Auslastung von Verwaltung, Geschäftsführung und Betriebsrat ab. Es spricht allerdings nichts dagegen, einfach anzurufen oder eine E-Mail zu schreiben und nachzufragen.

Dazu noch kurz eine Frage: Am Telefon hieß es, dass die Zusage vorbehaltlich der Zustimmung von XXX (ich habs nicht genau verstanden, könnte Betriebsrat gewesen sein) ist, das aber eher nur Formsache sei. Ist das wirklich nur Formsache oder könnte ich theoretisch noch durch die Instanz abgesägt werden?

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SaniOnTheRoad  30.03.2022, 21:06
@benjiron

Sehr gerne!

Damit habe ich ja schon mal einen "Beweis" für die Zusage.

Korrekt.

Trotzdem kann ich es aktuell noch gar nicht glauben, dass ich die Stelle bekommen habe, da ich sonst überall das 2. Jahr in Folge abgelehnt wurde und die Stellen ja sowieso extrem rar gesät sind (ist ja bekannt inzwischen).

Du hast im Prinzip ja schon die Erfahrung gemacht, wie schwer es ist, einen Ausbildungsplatz zu erhalten - die Chancen sind ohne entsprechende Vorkenntnisse zwar eher gering, aber eben doch nicht Null.

Man kann die Chancen durchaus auch als kompletter Neueinsteiger auf ein akzeptables Niveau heben, wenn man entweder Geduld hat (und sich mehrere Jahre in Folge bewirbt), einen extrem weiten Suchradius wählt - oder einfach mal Glück hat.

Kommen solche "Umentscheidungen" generell vor oder kann ich mir jetzt eigentlich schon sicher sein und andere Vorstellungsgespräche absagen?
Am Telefon hieß es, dass die Zusage vorbehaltlich der Zustimmung von XXX (ich habs nicht genau verstanden, könnte Betriebsrat gewesen sein) ist, das aber eher nur Formsache sei. Ist das wirklich nur Formsache oder könnte ich theoretisch noch durch die Instanz abgesägt werden?

Per se: wenn die Entscheidung dem Bewerber mitgeteilt wurde, ist sie gefallen.

Der Betriebsrat muss tatsächlich bei allen Neueinstellungen und auch Entlassungen zustimmen. Das ist tatsächlich eine reine Formsache.

Der Betriebsrat wird ja in aller Regel schon ins Auswahlverfahren eingebunden und bei Unstimmigkeiten werden diese geklärt, bevor Zu- und Absagen rausgehen.

Ein klassischer Fall für ein solches Veto wäre z.B. ein besonders guter Bewerber wird abgelehnt und ein besonders schlechter Bewerber eingestellt - hier kann und muss der Betriebsrat intervenieren. Allerdings habe ich so etwas in der Praxis bisweilen noch nicht erlebt.

Ob Du andere Vorstellungsgespräche absagst oder nicht, bleibt Dir überlassen - am Ende bieten sich Dir dadurch nur zusätzliche Möglichkeiten und Chancen, verlieren kannst Du nichts, wenn Du zu anderen Vorstellungsgesprächen gehst.

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