Nachts ins Freibad einbrechen

9 Antworten

Zumal auch sehr ungesund. Da Abends die Schwimmbäder das Wasser mit extra Chlor versetzen,etc damit es am nächsten Tag wieder gründlich gereinigt ist für die Gäste.

Alles sicherlich eine Frage der Einstellung. Wenn man Nachts mit ein paar Freunden sich leise reinschleicht und ein bisschen rumplätschert, drücken sie wohl eher ein Auge zu, als wenn sich die Meute besäuft, randaliert, Sachen beschädigt und die vermeintliche Spassbremse (Hausmeister oder Polizei) noch wüst beschimpft.

Aber Hausverbot für eine gewisse Zeit würde ich nicht ausschliessen, selbst wenn man sich benimmt.

Hausfriedensbruch gemäß §123 StGB; Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.


Frankdatank 
Fragesteller
 30.07.2008, 19:01

Wie hoch ist sone geldstrafe denn schlimmstenfalls?

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Frankdatank 
Fragesteller
 30.07.2008, 19:19
@WolfRichter

Was ist los? Ist aber nicht dein ernst oder? soviel? 1000 Euro schon eher oder?

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WolfRichter  30.07.2008, 19:29
@Frankdatank

Natürlich ist das ernst.

Hier der Tatbestand:

§ 123 Hausfriedensbruch (1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

Und hier zur Höhe der Geldstrafe:

§ 40 Verhängung in Tagessätzen (1) 1Die Geldstrafe wird in Tagessätzen verhängt. 2Sie beträgt mindestens fünf und, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens dreihundertsechzig volle Tagessätze. (2) 1Die Höhe eines Tagessatzes bestimmt das Gericht unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters. 2Dabei geht es in der Regel von dem Nettoeinkommen aus, das der Täter durchschnittlich an einem Tag hat oder haben könnte. 3Ein Tagessatz wird auf mindestens einen und höchstens fünftausend Euro festgesetzt. (3) Die Einkünfte des Täters, sein Vermögen und andere Grundlagen für die Bemessung eines Tagessatzes können geschätzt werden. (4) In der Entscheidung werden Zahl und Höhe der Tagessätze angegeben.

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Wenn nichts beschädigt wird, könnte der eine oder andere Polizist bei diesen Temperaturen vieleicht ein Auge zudrücken.


superkorrekt  30.07.2008, 19:11

ja genau..wir waren in den 80ern ständig nachts da,allerdings hat uns auch keiner erwischt muss ich sagen.ein paar mal sind wir wegen falschem alarm getürmt...das hält fit :-)....lg

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fraggle16  01.08.2008, 11:02

lol, als wäre es im ermessen eines Polizisten, ein Strafmaß festzulegen ;-) dafür gibt es immer noch Gerichte. Bei Hausfriedensbruch handelt es sich schließlich nicht um ein Bagatelldelikt, wo ein Polizist Ermessensspielraum hätte.

Trotzdem würden sicher sogar Gerichte ein Auge zudrücken, solang es sich nicht um Wiederholungstäter handelt.

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Anzeige Einbruch, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung.Reicht das für den Anfang?