Nachprüfung nicht bestanden, kann man trotzdem Probezeit machen?

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§ 31 Absatz 1 Sätze 1 und 2 GSO regelt:

Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 9, die das Ziel der jeweiligen Jahrgangsstufe erstmals nicht erreicht haben oder die im Wiederholungsfall nicht als Wiederholungsschülerinnen oder Wiederholungsschüler gelten, können mit Einverständnis ihrer Erziehungsberechtigten auf Probe vorrücken, wenn nach dem Gesamtbild aller erzielten Leistungen erwartet werden kann, dass sie im nächsten Schuljahr das Ziel der Jahrgangsstufe erreichen. 

Wie sehen die Noten in den anderen Fächern aus bei deinem Bruder? Ist er eher mittemäßig oder sehr gut? Wenn er sehr gut ist, kann ich mir vorstellen, dass er auf Probe ins neuen Schuljahr darf. Wenn er nur mittelmäßig ist, eher nicht.