Nachlasspflegschaft abgelehnt - und jetzt?

3 Antworten

Wenn das Mietverhätnis Ende November gekündigt ist, kannst Du danach normal in die Wohnung. Ich würde an Deiner Stelle danach die Schlösser auswechseln. Es gibt auch Sozialkaufhäuser, die sich gerne gute gebrauchte Möbel umsonst abholen. Eine andere Lösung habe ich nicht


schleudermaxe  08.11.2021, 18:27

Wie geht das, in den Mietgegenstand gehen, wenn das Vertragsverhältnis nicht beendet wurde, weil die Rückgabe fehlt?

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Bernhard554  08.11.2021, 18:28
@schleudermaxe

Wenn es danach ginge, würde FS nur mit hohen Kosten seine Wohnung zurück bekommen. Die ERben haben ja ausgeschlagen

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Ich denke du darfst Vermieterpfandrecht geltend machen. Damit darf man ab dem 01.12.21 in die Bude und sie räumen wie bei einem Mietnormaden. Dabei steht dir die Verwertung von Gegenständen bis zur Höhe der ausstehenden Kosten zu. Was drüber ist (auch ggf. die Kaution) muss man abgeben an die zuständige Behörde oder bereitstellen.

Vielleicht kann man mit denen auch reden, damit man früher reinkommt.

Sicher bin ich mir nicht, aber das würde Sinn machen.

Es muss für den Vermieter eine Erlaubnis her, dass er rein und räumen darf.

Das dauerte bei mir mal rd. 12 Monate, bis das Nachlassgericht auf das "Erbe" verzichtet hat.

Einfach mal hin zum Rechtspfleger, vielleicht hat er Zeit sich zu kümmern.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung