Nachbars Schutt fällt unter Zaun durch?
Hallo, ich habe ein Nachbar und der hat mit ganz viel Schutt sein Grundstück ausgeglichen. Leider unter den Sichtschutzmetalzaun fällt das Schutt zu uns durch. Wir sorgen dafür das bei uns alles sauber ist da unsere Enkel und ich barfuß im Garten unterwegs sind. Reden mit Nachbarn geht nicht. Ist es überhaupt erlaubt Schutt auf Grundstück zu verteilen und Rasenfläche drauf zu machen? Wie kann ich das alles klären ohne Kommunikation?
Danke für Antworten
2 Antworten
- Ohne Kommunikation kannst du das gar nicht klären. Rede mit dem Nachbarn und findet gemeinsam eine Lösung.
- Auch auf Schutt kann man barfuß laufen.
- Ihr könntet die Lücke unter dem Zaun, die den Schutt durchlässt, schließen. Dann bleibt der Schutt da, wo er sein soll, nämlich auf dem Grundstück des Nachbarn. Sein Rasen sinkt ja auch wieder weiter ab, wird uneben, wenn der Schutt unter dem Zaun wegrieselt.
- Was er auf seinem Grundstück macht, ist in den meisten Fällen egal. Ich denke nicht, dass es verboten ist, den eigenen Garten aufzuschütten. Wäre es Sondermüll oder so etwas, sähe das ganze wieder anders aus.
Ich habe es gesagt weil ganz einfach ich es absammle, heute ein halbes Eimer. Es sind auch scharfkantige Ziegelstücke dabei. Das kann und auch bereits ist verletzend. Reden ist sehr schwer...deren Tante arbeitet bei Ordnungsamt was bei uns auf den Dorf einige Freiheiten gibt. Ich bin auf der suche nach Lösungen. Und langsam bin ich dazu entschlossen meine Anwältin einzuschalten.
Und was Entsorgung angeht...ich kann es schlecht über den Zaun zurück schmeißen, oder?
Dann wende dich an deinen Nachbarn. Sprich mit ihm und zeig ihm den Schutt im Eimer und unter deinem Zaun. Wahrscheinlich ist er sich dessen nicht bewusst.
Nochmal: du KANNST das NICHT klären oder eine Lösung finden, wenn du nicht mit ihm redest! Das wird dir auch deine Anwältin raten. Und nein, die haben keine "Freiheiten", weil die Tanze beim Ordnungsamt arbeitet. Sie kommen allenfalls mit vielem durch, weil niemand den Muund auf macht und mit ihenen REDET!
Im Zweifel gilt wohl 906 II BGB oder 1004 BGB
Schutt Entsorgung kostet geld....Wiso soll ich es bezahlen? Ist nicht meins. Kinderfüße sind empfindlich.