Nachbarin nimmt uns auf?

1 Antwort

Zum Zweck der Beweissicherung darf sie solche Szenen aufnehmen, damit man den Lärmpegel nachvollziehen kann.

Aber Kinderlärm ist grundsätzlich zu tolerieren, da sind sich Gerichte einig. Sprich die Wohnungsgesellschaft bzw der Vermieter kann da nichts machen. Sollte es eine Abmahnung deswegen geben, reicht es simpel und einfach auf Kinderlärm zu verweisen

Hologammer 
Fragesteller
 23.08.2021, 19:30

Also wir haben so eine art abmahnung bekommen. Meine mutter hat richtig angst und hat schlechte nächte weil sie angst hat das wir noch aus der wohnung fliegen. Wir flüstern nur noch miteinander und wir werden immer aufgenommen. Kann also die Vermieter uns auf der Wohnung Fliegen? Wir bezahlen ja miete

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yamat501  23.08.2021, 19:31
@Hologammer

Wenn es nur am Kinderlärm liegt dann definitiv nein. Ihr müsst aber euch mit dem Vermieter in Verbindung setzen und schriftlich einen Widerspruch zur Abmahnung einreichen.

Wobei ganz deutlich Kinderlärm! Wenn deine Schwester älter als 12 ist muss sie lernen, dass rumkreischen nicht angemessen ist

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Hologammer 
Fragesteller
 23.08.2021, 19:38
@yamat501

Meine schwester ist gerade 5 geworden und sie ist halt..... sagen wir mal sehr aktiv.

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