Muss WohnBau der Hundehaltung erst zustimmen?

3 Antworten

Hundehaltung bedarf nunmal einer Erlaubnis seitens des Vermieters/der Genossenschaft. Ein Nicht-Vorhandensein einer Erlaubnis- oder Verbotsklausel ist nicht mit einem Freischein zur Hundehaltung gleichzusetzen.

Gewöhnlich muss man dem Vermieter keinen Heimtierausweis vorlegen - den Du vor dem Kauf ohnehin nicht hast. Manch ein Vermieter erkundigt sich aber vorab nach der Rasse, weil er Tiere nur bis zu einer bestimmten Größe in seiner Wohnung duldet. Zudem wurde ich bei der Wohnungssuche in der Vergangenheit grundsätzlich jedes Mal gefragt, wie viele Stunden am Tag unsere Hündin allein ist, weil man eben nicht will, dass der Hund die Wände hoch geht, weil er zu lange allein ist. Auch wurde natürlich gefragt, ob der Hund überhaupt gut allein sein kann.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Man bemüht sich beim Vermieter um die schriftliche Erlaubnis einen Hund halten zu dürfen bevor man sich um den Hundekauf kümmert.

Wir haben zum Beispiel einen separaten Vertrag mit dem Vermieter über die Hundehaltung.

Es gibt tatsächlich Mietverträge die nichts zur Tierhaltung aufführen.

Mit solchen Mietverträgen darf man einen Hund halten. Sicher aber nicht ungefragt so viele wie man will.

Bitte niemals einen Hund ins Haus holen, wenn die Haltung nicht zweifelsfrei erlaubt ist!

Das geht immer in die Hose!

Den Preis für diese Unvernunft bezahlt immer der Hund.

Für die Hundehaltung braucht es immer die Schriftliche Genehmigung des Vermieters ohne Wenn und Aber.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Problemhunde finden bei mir ein Heim/Pflegestelle