Muss meine exfrau für mich sorgen?

3 Antworten

Ist kompliziert. Ja, es gibt Trennungsunterhalt in der trennungszeit. Es gibt aber auch eine erwerbsobliegenheit, sprich du hast dich um Arbeit zu bemühen. Und in welchem Umfang Trennungsunterhalt gezahlt wird, ist sowieso eine Sache für sich. Sowohl was die Dauer als auch die Höhe angeht (Selbstbehalt lässt grüßen).

Allerdings habt ihr Kinder, die anscheinend bei ihr bleiben. Damit bist du unterhaltspflichtig für die Kinder. Das wird wahrscheinlich deinen Trennungsunterhalt mehr als übersteigen.

Long story short, rechne mit Bürgergeld.

Erstmal kommt es drauf an, bei wem die Kinder leben. Sind sie bei ihr, wirst du dir wohl oder übel einen Job suchen müssen. Denn die Kinder gehen vor. Und je nachdem was sie verdient, braucht sie dir auch nichts zu zahlen. Aber ich würde allgemein sagen, du hast schlechte Karten, dich von deiner Frau durchfüttern zu lassen. Wenn du gesund bist, such dir Arbeit. Auf das Geld deiner Noch-Frau würde ich nicht hoffen.

  • Nicht nur für die Ehefrau, sondern auch für den Ehemann gibt es Unterhalt, denn dass deutsche Familienrecht gilt für beide Ehegatten gleichermaßen.
  • Der Ehemann kann 3/7 bzw. im süddeutschen Raum 45% des Verdienstes der Ehefrau bzw. der Differenz zu seinem eigenen Erwerbseinkommen als Trennungsunterhalt verlangen, wenn die Ehefrau während der Ehe ein höheres Einkommen als der Ehemann hatte.
  • Verweigert die (frühere) Ehefrau die Unterhaltszahlungen an den (geschiedenen) Ehemann oder stellt sie die Zahlungen ein, kann der Mann die Frau regelmäßig auf die Unterhaltsleistungen verklagen.

Vielleicht hilft das weiter!