Muss mein 17 Monate alter Sohn jedes Wochenende zum Vater?

13 Antworten

Er muss nicht jedes WE zu seinem Vater. Versucht doch eine vernünftige Regelung wie zum Beispiel jedes zweite WE zu finden. Zum Wohl des Kindes sollte der Vater aber auch die Schlafzeiten einhalten.


maja11111  18.01.2016, 12:40

wird er - seine eigenen eben.

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Hallo .. vorab der Vater hat weder Sorgerecht noch umgangsrecht ..

Vorab: 

  • Das Umgangsrecht hat der Vater "automatisch", sobald er seine Vaterschaft anerkannt hat.
  • Das Sorgerecht kann er beim Familiengericht beantragen und es darf ihm nicht verwehrt werden, wenn das Wohl des Kindes dadurch nicht in Gefahr ist.

Bezüglich des Umgangsrechtes müssen sich die Eltern selbst einigen, dazu gibt es keine vorgeschriebenen Regelungen. Dabei müssen sie aber auf die Belange des jeweils anderen Elternteil Rücksicht nehmen....

Wenn Eltern sich nicht einigen können, könnten sie sich Rat vom Jugendamt holen. Mehr als beraten dürfen die Jugendämter allerdings nicht..., also keinen Umgang "vorschreiben" - das dürfte nur das Familiengericht....

Ihr könntet also auch eine andere Regelung finden als die bisherige.... (Je nach Alter bzw. Entwicklungsstand des Kindes....praktizieren die meisten Eltern einen Umgang, bei dem das Kind jedes zweite Wochenende und die Hälfte der Ferien und Feiertage beim anderen Elternteil verbringt...)

Wie, wo, bei wem oder mit wem.. der Vater die Besuche des Kindes gestaltet, bleibt ihm allerdings völlig selbst überlassen (solange des Wohl des Kindes nicht gefährdet ist) und er ist der Mutter des Kindes darüber auch nicht Rechenschaft pflichtig...

Beim "Umgangsrecht" geht es nicht vorrangig um die Rechte der Eltern, sondern um das "Recht des Kindes auf Umgang mit den Eltern" (BGB § 1684).

Wenn er kein Sorgerecht hat, muß das Kind gar nichts!

Für das Umgangsrecht sollten feste Zeiten mit ihm vereinbart werden, zusammen mit dem Jugendamt, daran muß er sich dann halten. 


maja11111  18.01.2016, 13:44

er hat umgangsrecht. das fordert er. er kann es beim jugendamt in form einer mediation fordern. das ist kostenlos für die km. wenn er den umfang im gericht fordern muss, dann kostet es geld.

umgang und sorgerecht haben nichts miteinander zu tun. auch sorgerecht kann er fordern. beim jugendamt ist es kostengünstiger, als wenn die km noch gerichtskosten zahlen müsste.

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Wonnepoppen  18.01.2016, 16:49
@maja11111

Darum ging es doch gar nicht,niemand hat behauptet, daß das eine mit dem anderen was zu tun hat!

Ich habe es doch extra getrennt aufgeführt!

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blumenkanne  19.01.2016, 12:06
@Wonnepoppen

hast du nicht. denn der erste satz den du geschrieben hast, ist sinnfrei. das kind muss zum vater egal ob sorgerecht oder nicht.

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Wonnepoppen  19.01.2016, 12:54
@blumenkanne

Na, wenn du das sagst, meine Kinder "mußten" es nicht!

Das wäre dann das "Umgangsrecht", das der Vater einklagen kann, wenn ihm es die Mutter verbietet!

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blumenkanne  19.01.2016, 17:35
@Wonnepoppen

der vater hat umgangsrecht. was deine kinder mussten oder nicht, ist doch völlig unerheblich

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Wonnepoppen  19.01.2016, 17:54
@blumenkanne

Hab ich dir irgendwas getan, weil du dich so im Ton vergreifst?

nun komm mal wieder runter!

Mal schreibst du von "Sorgerecht", mal vom "Umgangsrecht", was denn nun?

Mag ja für dich unerheblich sein, für mich war es das nicht!

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Wenn er weder Umgangs, noch Sorgerecht hat darfst du das frei entscheiden. Es könnte nur sein dass es dann vor Gericht endet.

Ja mit dem Vater ist nicht zu reden wenn ich ihn etwas Vorschlage heißt es ich nehme ihn sein Sohn weg und ich würde es bereuen und muss mir dann anhören was für eine schlechte Mutter ich bin 


maja11111  18.01.2016, 13:49

glau ich nicht. erweitere den umgang, dann wird er nix zu meckern haben. erweitere das sorgerecht auf gemeinsames sorgerecht. dann bekommst du ehr seine anerkennung und ihr seit auf augenhöhe miteinander. das ist sehr weichtig.

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Wonnepoppen  19.01.2016, 12:57
@maja11111

"Erweitern"?

auf was denn noch, wenn er ihn eh schon jedes Wochenende haben will?

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blumenkanne  19.01.2016, 17:37
@Wonnepoppen

2-3 Nachmittage die Woche mit 1-2 Übernachtungen, jedes zweite Wochenende von Fr-So, hälftige Ferien und Feiertage, 3 Wochen Urlaub ist eine gängige Umgangsvereinbarung.

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