Muss man Sozialleistungen wie Grundsicherung oder Hartz IV eigentlich zurückzahlen?
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9 Antworten
Nur bei betrug oder Überzahlung. Es gibt auch noch Übergangsgeld, was als Darlehen ausgezahlt wird. Die Raten sind aber sehr moderat
Nein, nicht wenn tatsächlich Anspruch darauf bestanden hat.
nur manche Leistungen die vom Jobcenter gezahlt werden, werden als Darlehen gezahlt. Zb mietkaution oder in Notfällen wenn zb der Kühlschrank kaputt ist und man keine Ersparnisse hat
Anders sieht es natürlich aus, falls man aufgrund falscher Angabe die Zahlung ne erhalten hat. Dann ist neben ggf Strafrechtlichen Konsequenzen natürlich auch die Leistung zurück zu zahlen.
Sofern bzw. solange Anspruch darauf bestand, grundsätzlich Nein.
Nur wenn sie zu unrecht bezahlt wurden, heißt beim Zeitpunkt des Zuflusses hierauf kein Anspruch bestand.
Dass die Voraussetzungen nach SGB II oder XII nicht bestanden haben, z.B. weil Einkommen oder Vermögen in entsprechender Höhe bestand.
Erstmal nein, aber es gibt auch Fälle, wo du es nur als Darlehen bekommst und tatsächlich zurückzahlen musst.
Z.b. Du hast gekündigt und erhältst eine 3 Monatige ALG Sperre, ALG steht dir damit nicht zu, weder 1 noch 2 , dennoch kann dir das JC ALG2 als Darlehen gewähren.
Du hast eine überdimensionierte Immobilie selbst bewohnt oder auch vermietet, die du nicht so schnell verkaufen kannst, wie du Geld brauchst, dann bekommst du ALG2, sobald die Immobilie verkauft ist, mußt du zurück zahlen.
Ich habe zwar gekündigt, aber Grundsicherung bekommen
Gab es einen echten anerkannten Kündigungsgrund(Krankheit, AG zahlt nicht etc)dann muß die Sperre vom Amt nicht erfolgen.
Habe das Gesundheitlich nicht mehr ausgehalten in einer Behinderten Werkstatt mit den anderen Behinderten
Ich habe nur eine leichte Beeinschraenkung
Heißt das man in seinem Beruf nicht mehr als 3 Stunden pro Tag arbeiten könnte?