Muss man sich nach der ausbildung verpflichten?

3 Antworten

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Bei der Ausbildung zum Finanzwirt handelt es sich um eine Beamtenausbildung in der Laufbahn des mittleren Dienstes in der Finanzverwaltung der Länder. Daher sind die entsprechenden Landesbeamten- & Landesbesoldungsgesetze anzuwenden.

I.d.R. gibt es keine Verpflichtung nach Abschluss der Laufbahnausbildung im Finanzamt zu bleiben.

Allerdings sollte man nach Abschluss der Laufbahnausbildung einen bestimmten Zeitraum (meines Wissens nach 5 Jahre) noch im öffentlichen Dienst bleiben, damit man die Anwärterbezüge nicht zurückzahlen muss.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Zollbeamtin / Beamtin im gehobenen Zolldienst
Jaaaaaa67 
Fragesteller
 20.03.2023, 14:36

Oke danke

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Nein, das geht nicht.

Du kannst im Ausbildungsvertrag zu nichts danach verpflichtet werden.

YvonneM2508  20.03.2023, 08:18

Bei der Ausbildung zum Finanzwirt gibt es keinen Ausbildungsvertrag, da es sich um eine Beamtenausbildung im Beamtenverhältnis auf Widerruf handelt.

Verträge gibt es für Beamte nicht. Es gelten die entsprechenden Beamten- und Besoldungsgesetze.

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Nein. Muß man nicht. Die übernehmen auch nicht jeden.