Muss man bei eBay Kleinanzeigen eine Quittung erstllen?

7 Antworten

Muss man bei eBay Kleinanzeigen eine Quittung erstllen?

Ja. Der Käufer darf gem. § 368 BGB eine Quittung fordern: "Der Gläubiger hat gegen Empfang der Leistung auf Verlangen ein schriftliches Empfangsbekenntnis (Quittung) zu erteilen. Hat der Schuldner ein rechtliches Interesse, dass die Quittung in anderer Form erteilt wird, so kann er die Erteilung in dieser Form verlangen."

Sofern man den einen Euro dafür nicht ausgeben wollte: Hierbei hat der Schuldner (Käufer) die Kosten der Quittung zu tragen und vorzuschießen. Dabei zählen jedoch nur die tatsächlichen Kosten wie Porto, Briefumschlag, Papier, Druckerkosten. Die Arbeitszeit darf nicht berechnet werden.

Die Quittung muss schriftlich erstellt werden. Mindestvoraussetzungen sind also Datum und Unterschrift des Verkäufers. Des Weiteren sollten enthalten sein: Name und Anschrift des Käufers, Kaufsache, Kaufpreis.

Ganz wichtig: Die Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer darf nicht ausgewiesen werden.

So sähe das dann aus:

Bild zum Beitrag

Die Vorlage gibt es als .doc und .pdf unter: https://rechnungen-muster.de/quittungsvorlage

G imager761

 - (eBay, Quittung)

imager761  01.07.2018, 07:35

Edit: Der Kaufpreis muss natürlich in der Zeile "Gesamt EUR, Cent" eingetragen werden.

Mit einer Quittung bestätigst Du den Erhalt einer bestimmten Leistung:

Sei es Geld, irgendeine Art von Produkt oder ein Dienst. Insbesondere um Zahlungen nachzuweisen, ist sie für deinen Käufer wichtig und kann explizit verlangt werden. Bei einer Barzahlung wird sie einfach ausgestellt und dem Kunden übergeben. Bei Überweisungen oder Lastschrifteinzügen kann sie auch nachträglich eingefordert werden und muss dann übermittelt werden.

Muss man nicht, aber warum sich da verweigern? Man hat ja keinen Nachteil.


heurekaforyou  01.07.2018, 02:04

Leider falsch. Es besteht die Pflicht auf Verlangen eine Quittung für erhaltene Leistungen zu erstellen und dem "Kunden" zu übergeben.

Nein muss man nicht:)


heurekaforyou  01.07.2018, 02:09

Leider Falsch. Nach Erhalt einer Leistung ist der Empfänger zum Erstellen einer Quittung verpflichtet - wenn dies verlangt wird.

nein macht niemand


heurekaforyou  01.07.2018, 02:07

Völlig falsch.

Elali74  01.07.2018, 08:23
@heurekaforyou

Ich bezog mich in meinem Kommentar auf folgenden, selbst erlebten Fall:

Ich habe als Selbständige (allerdings Dienstleister, nicht Gewerbetreibender) einen Behandlungsstuhl für meine Fußpflegepraxis aus einer Geschäftsaufgabe gekauft. Da die Verkäuferin ihr eigenes Gewerbe bereits abgemeldet hatte, verkaufte sie ihre (längst abgeschriebene) Einrichtung nun als Privatperson. Ich bekam eine Quittung (die ich ja nun mal brauchte), andernfalls hätte ich den Stuhl nicht gekauft. Genau so ist es gewesen und ich komme einfach nicht darauf, was ich jetzt behauptet haben soll, das “völlig falsch“ ist.

heurekaforyou  01.07.2018, 12:34
@Elali74

Sorry - das "Völlig Falsch" nehme ich auch gerne zurück.

Was ich meine ist Folgendes:

Du schreibst: Wenn der Verkäufer sich da weigern würde, würde er wohl auf seinen Sachen sitzen bleiben.

Das nehme ich auch an.

Doch stell dir bitte einmal folgende Situation vor:

Du hast deinen Behandlungsstuhl über eBay ersteigert. Vereinbart wurde Barzahlung bei Abholung.

Größere Sachen, wie Möbel, Fahrräder usw. werden von Privatverkäufern fast ausschließlich ohne Versandoption verkauft.

Nun kommst du beim Verkäufer an. Der Stuhl ist wie beschrieben - alles Prima.

Du erfüllst den Kaufvertrag, indem du dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis bezahlst.

Der Käufer ist gesetzlich verpflichtet dir den Erhalt des Kaufpreises zu bestätigen (Quittung).

Der Verkäufer hat also keine Wahl. Und im besagten Beispiel kann er auch nicht auf seinem Stuhl sitzenbleiben, da es ja einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag gibt.

Selbst wenn du mit dem Stuhl zu Hause angekommen bist und dir fällt dann auf, dass du keine Quittung erhalten hast, kannst du diese nachträglich vom Verkäufer verlangen.

Als Selbständige wirst du Anschaffungen für dein Unternehmen, natürlich auch als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen wollen.

Was lernt man als Erstes in der Buchführung? Genau. Keine Buchung ohne Beleg.

Aber auch für private Käufer ist die Quittung nicht unwichtig. Sie dient zum einen als Nachweis, den Vertrag erfüllt zu haben und ist das ist Voraussetzung für jede Art von Anspruch, den der Käufer ggf. geltend machen will.

Betrag erhalten - Mehr muss auf einer Quittung im Grunde genommen nicht stehen.

Die Quittung muss nicht einmal durch den Verkäufer formuliert werden. Er muss die Quittung (z.B. von dir erstellt) nur unterschreiben.

Elali74  30.06.2018, 15:21

Wenn man als Gewerbetreibender Gewerbebedarf von einer Privatperson kauft, z.B. nach einer Geschäftsaufgabe, dann braucht der Käufer die Quittung aber. Wenn der Verkäufer sich da weigern würde, würde er wohl auf seinen Sachen sitzen bleiben.