Muss ich schwimmen mitmachen?
Hey unzwar geht es um die Schule in meiner Schule ist das so das wir schwimmen haben und ich dieses halbe Jahr nicht mitgemacht habe weil ich nicht ein sehe das ich halb nackt mit 3 Klassen schwimmen mache. Der Lehrer hat gesagt das ich mit machen muss selbst wenn mir das unangenehm ist ! Meine Frage an euch ist es ob ich schwimmen mitmachen muss weil es irgendwie jeder anders sieht
11 Antworten
Letzendlich entscheidest Du, ob Du am Schwimmunterricht teilnimmst. Natürlich besteht ein gesetzlicher Zwang zur Teilnahme. Da der Lehrer Dich aber nicht ins Wasser werfen darf, wird es über Kurz oder Lang zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommen.
Ich empfehle Dir, konsequent zu bleiben. Die Anmaßung ist der gesetzliche Zwang und nicht Deine Weigerung. Es ist Dein gutes Recht, Dich nicht vor anderen entkleiden zu wollen. Das dieses Persönlichkeitsrecht mit den Schulgesetzen kollidiert, ist nicht Dein Verschulden. Nicht Dein Persönlichkeitsrecht muss hinterfragt werden, sondern die Anmaßung, die sich hinter dem Gesetz verbirgt.
Nicht alles, was in Gesetzen steht, ist auch richtig. Mein diesbezügliches Lieblingsbeispiel ist die Prügelstrafe. Es gab Zeiten, da war sie durch das Gesetz legitimiert; auch in der Schule. War sie deshalb moralisch vertretbar? Nein, natürlich nicht!
Gruß Matti
Die Prügelsstrafe damit zu vergleichen, dass Kindern ud Jugendlichen durch die Schule eine Grundbewegungsart vermittelt wird, nämlich das Schwimmen, ist ja wohl an den Haaren herbeigezogen.
Wenn Du argumentieren möchtest, dann musst Du Dich schon auf das beziehen, was ich geschrieben habe.
Es ist natürlich nichts dagegen einzuwenden, wenn an Schulen das Schwimmen vermittelt wird. Es ist aber sehr wohl etwas dagegen zu sagen, dass man per Gesetz gezwungen werden darf, gegen seinen Willen daran teilnehmen zu müssen.
Mein Beispiel mit der Prügelstrafe bezog sich auf das anmaßenden Schulgesetz und nicht darauf, was man alles in der Schule erlernen könnte. Das man es unter Zwang erlernen muss, ist der Kritikpunkt.
Die Fragestellerin will auch Teile Ihres Körpers vor anderen nicht entblößen. Was ist das für eine Arroganz, sie dazu zu zwingen? Es gibt keine falsche Scham und Du kannst Dir persönlich wünschen oder nicht wünschen, was Du willst. Aber Du kannst anderen nicht aufzwingen, dass sie sich nach Deinen Werten verhalten.
Es gibt einen einzigen Grundsatz und der ist ziemlich simpel. Die Rechten des Einen enden da, wo sie die Rechte des Anderen beschränken. Wenn die Fragestellerin sich vor anderen nicht in Badebekleidung zeigen möchte, werden dadurch die Rechte anderer nicht eingeschränkt.
Ich habe eine Bekannte, die sich als Kind den halben Rücken verbrannt hat, sie würde gerne Bedebekleidung anziehen, möchte aber nicht, das andere ihre Brandwunden sehen. Sie will einfach nicht begafft werden.
Ja, mußt Du. Das ist Teil des ganz normalen Unterrichtes und durch die Schulpflicht abgedeckt. Ich befürworte es, dass jedes Kind schwimmen lernt.
In der deutschen Kultur ist das völlig normal und nichts Unanständiges. Es ist so normal, dass es in jeder größeren Stadt Schwimmbäder gibt.
Ja du soltlest da mitmachen und du solltest dir klar machen, dass das gar nicht schlimm ist. Jeder weiß wie ein Mödchen und ein Junge aussehen und da guckt keiner irgendjemandem was weg und da muss sich keiner für irgendwas schämen!
klar mußt du schwimmen mitmachen . es ist einunterrichtsfach wie jedes andere auch -- halbnackt ?? lach ?? wenn du im freibad schwimmen gehst , bist du danna uch halbnackt ?? sa siehst due s bestimmt nicht so eng. im ünrigen kannman ja auch einen durchgehenden badeanzug tragen muß ja kein bikini sein. schwimmen macht spass , es trainiert deinen jungen körper ud du bekommst mehr slebstbewußtsein --also machmit und shcließ dichnicht aus stell dich nicht sleber al außenseiter hin !
Diese Frage ist ja schon ein wenig älter inzwischen zeit kann ich wirklich damit umgehen :-)!
das ist prima und so wird es auch mit zukünftigen problemen sein ,mit der zeit lösen sich diese probleme , weil du einfach älte r und verständiger wirst. viel hilft es dir , mit täglichen schwierigkeiten besser umzugehen, wenn du dir das immer wieder in erinnerung rufst.
bei uns musste man nicht wenn man eine entschuldigung der elternhatte oder ein ärztliches atest zb sportkarenz
Die Prügelsstrafe damit zu vergleichen, dass Kindern ud Jugendlichen durch die Schule eine Grundbewegungsart vermittelt wird, nämlich das Schwimmen, ist ja wohl an den Haaren herbeigezogen.
"Vor anderen entkleiden" muss sich niemand - dafür gibts Umkleidekabinen, darüber hinaus muss niemand nackt ins Wasser gehen sondern im Badeanzug.
Dies bereits als Jugendlicher aus völlig falscher Scham zu verweigern, ist eine verklemmte, nicht wünschenswerte Entwicklung, die die Schulen innerhalb ihres erzieherischen Auftrags, nicht unterstützen sollten.
Das ist jedenfalls meine persönliche Meinung