Muss ich mein Sparbuch mit 18 bekommen?

5 Antworten

Auf welchen Namen läuft das Sparbuch denn? Je nachdem kann natürlich deine Uroma angeben wann sie dir das Geld/Sparbuch gibt. Aber eigentlich kann man natürlich auch Geld davon abheben und es dir geben, das hat nichts mit einer Kündigung zu tun. Es sei denn sie hat da was spezielles abgeschlossen.


annimx33 
Fragesteller
 08.05.2020, 11:02

Es läuft auf meinen Namen und sie hat auch früher gesagt, dass ich es mit 18 bekommen werde, deswegen versteh ich das nicht.

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Elfirin  08.05.2020, 11:04
@annimx33

Dann erklär ihr doch das du gerne einen Teil des Geldes schon möchtest um den Führerschein damit zu bezahlen. Kündigen kann sie dann ja immer noch zum korrekten Zeitpunkt.

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viele Phantasieantworten hier :

Mit 18 kannst Du bei der Bank das Sparbuch umschreiben lassen.

Wenn Du das Sparbuch selbst nicht hast und auch nicht erhalten wirst, könntest Du rein theoretisch das Sparbuch auch für kraftlos erklären lassen und ein neues wird dann erstellt.

Ob die Kündigung erforderlich ist, wäre mit der Bank zu klären. Bei vorzeitiger Abhebung gibt es einen Strafzins, der normal kaum ins Gewicht fällt, das er sich nach dem Vergütungszins richtet. Der ist nahe null Prozent. Die Bank kann das ausrechnen, ob da was anfällt. Dann braucht man nicht mal kündigen, wegen des geringen Betrages.

Ob Deine Oma nachher ungehalten sein könnte, mußt Du selbst beurteilen. Ab 18 kannst Du geschilderte Maßnahmen unabhängig veranlassen, soweit das Sparbuch auf Dich angelegt ist.

Wenn es auf deinen Namen geht, dann hat sie da gar nichts mehr mit zu tun, wenn du volljährig bist, du hast ja wohl keine Vollmacht unterschrieben. Ist nur so, dass das Sparbuch wahrscheinlich noch wirklich als Buch vorhanden ist, das musst du dann zB zur Bank mitnehmen. Es gibt aber auch einen Unterschied zwischen Sparbuch auflösen und einfach Geld abheben. Normalerweise kannst du mit dem Buch zur Bank und dein Geld holen (gibt mit Sicherheit zig Varianten und Sonderregelungen).

Wenn es auf dich lautet, müsstest du es kündigen. Musst du aber nicht. Der "Strafzins" für Verfügungen ohne Kündigung orientiert sich am Guthabenzins. Und da der 0,00% beträgt, ist auch der Strafzins 0,00%. Du kannst also schadensfrei abheben.

Wenn die Fristen so stimmen, ist diese Kündigung so "rechtens"; sowie mir aber bekannt ist, ist die Frist nur 3 Monate, ohne das Kosten anfallen.
Aber am besten mal selber bei der Bank informieren.