Muss ich Kontakt zum Kindsvater pflegen/mich seinen Besuchsterminen anpassen?
Hallo.
Vor zwei Wochen habe ich meinen Ex verlassen, zusammen mit unseren zwei kleinen Töchtern. Grund: Er ist aggressiv, hat mich verbal stark beleidigt und mir vor meiner vierjährigen Tochter + 4 Monate altem Baby auf dem Arm eine Ohrfeige verpasst. Sofort gewartet, bis er arbeiten ist, Sachen gepackt und weg von ihm zu meinen Eltern.
Wir sind nicht verheiratet, ich habe auch das alleinige Sorgerecht.
Er terrorisiert mich mehrmals am Tag per WhatsApp, ich reagiere aber nicht auf seine Nachrichten, weil ich KEINEN KONTAKT möchte. Ich sehe es als Pflicht an, meine Kinder vor so einem Umfeld zu schützen und vorerst eine Begegnung mit ihm zu meiden.
Heute schrieb er mir: Ich soll am Sonntag beide Kinder zu seiner Mutter bringen, und zwar ICH GANZ ALLEINE. Weil sie Ostern mit ihren Enkelkindern verbringen will. Ich antworte wieder nix und werde es auch nicht machen. Daran hätte er denken sollen, bevor er mir ins Gesicht gehauen hat!
Die Frage ist: Muss ich ihm rechtlich gesehen die Kinder rausgeben? Ich weiß, dass Umgangsrecht besteht aber er darf ja nicht einfach so vorbei kommen und sie mitnehmen bzw. MIR vorschreiben, wann und wo die Kinder zu sein haben. Und bin ich verpflichtet mit ihm Kontakt zu pflegen bezüglich der Kinder?
Versteht mich nicht falsch, ich möchte den Kindern auf keinen Fall den Kontakt zum Vater/Oma unterbinden. Aber ich traue dieser Person nicht. Am Ende bekomme ich die Kinder nicht wieder oder er sucht einen Grund, um an mich heranzukommen. Hier geht es u.a auch um MEINE Sicherheit. Potenzial zu Gewalt hat er ja.
2 Antworten
Er sollte sich die Folgen seines Tuns besser überlegen, dann wäre es auch nicht soweit gekommen.
Da wird er vermutlich viel Lügen und Dich als ganz schlechte Mutter darstellen, um Dein Sorgerecht einzuschränken. Und auch ist denkbar, dass er sich mit den Kindern ins Ausland absetzt. Zumindest kommt so etwas öfter vor, wenn der Mensch fremdländische Wurzeln hat.
In welcher Form ist das Umgangsrecht definiert? Du solltest Dich daran halten, weil es Dir andernfalls negativ ausgelegt werden könnte, wenn er gerichtlich dagegen vorgeht. Deine Kooperation mit dem Jugendamt ist sinnvoll, wenn Du nicht das Pech hast, dort auf eine extrem liberale Person zu treffen, die den Märchen Deines Ex mehr Glauben schenkt.
In jedem Fall ist eine Anzeige gegen ihn wegen Gewalt absolut notwendig. Es ist normal, dass es keine Zeugen gibt; mach Dir da mal keine Gedanken. Das kennt man bei Jugendamt, Polizei und Gericht. Selten sind Mütter die Schläger. Das musst Du schon mal aktenkundig machen.
Absolut ja. Bitte druck sie auch JETZT aus, da garantiert in dem Moment, in dem Du sie mal als Beweis vorlegen musst, Dein Smartphone die Grätsche macht. Jegliche Dokumentationen der Kommunikation in öffentlichen Medien und privaten Chats sind schon lange keine Ausnahmen mehr bei Gericht.
Als aller erstes würde ich Anzeige erstatten und den Vorfall auch beim Jugendamt melden! Ob das was bringt oder nicht ist erstmal zweitrangig, er muss spüren, dass er mit diesem Verhalten bei dir nicht durchkommt! Ich kann absolut nachvollziehen, dass du den Kontakt nicht willst und ihm auch nicht mehr traust, wenn er bereits handgreiflich wurde. Und nein, du bist sicher nicht verpflichtet dich allein mit ihm zu treffen, zu der Oma musst du die Kinder auch nicht bringen!
Dienen Drohungen, Beleidigungen per WhatsApp als Beweis? Denn das habe ich schwarz auf weiß von ihm...