muss ich dem Jugendamt IMMER die tür öffnen?
...auch wenn ich keinen anlass dazu habe
13 Antworten
Soweit ich das weiß, brauchst du NIEMANDEN (bis auf die Feuerwehr?) der unangekündigt vor deiner Tür steht rein zu lassen. (Ich glaub sogar die Polizei nicht, wenn sie nicht Gründe oder amtliche Bescheide dafür aufzeigt.)
Wenn das JA also etwas mit dir zu tun haben will/muss, dann wird es sich wohl vorher schriftlich bei dir melden und dir mitteilen, warum es Einlass in deine Wohnung begehrt. Dem musst du aber dann wahrscheinlich nachkommen. (Wie da die rechtliche Seite aussieht weiß ich jedoch nicht.)
Also wenn das Jugendamt vor der Tür steht dann haben die auch ein Recht die Wohnung zu betreten, Du lässt sie nicht rein, dann kommt die Polizei mit der Begründung
Gefahr in Verzugdamit kommen sie immer sofort in die Wohnung.
Danach kann es aber sein, das sie das oder die Kinder alle mit nehmen da du ja unkooperativ bist.
Nein. Nur in akuten Notfällen haben sie das recht, einfach einzudringen, so wie jeder andere auch. zB bei Feuer oder Hilfeschreien etc. Nicht einmal die Polizei darf einfach so reinkommen, wenn nichts vorliegt. Aber Öffnen ist meist eine gute Idee. Pass aber auf, dass es nicht die GEZ ist. :O
Das Jugendamt kommt nicht ohne Anlass.
Deine Alternative wäre, den Anlass mal genau und selbstkritisch zu betrachten. Vielleicht gewinnst Du ja doch noch eine Erkenntnis und findest eine für das/die betroffene(n) Kind(er) gute Lösung. Dann wird das Jugendamt auch nicht mehr vor Deiner Tür stehen.
Hallo
es spielt keine Rolle ob du einen Anlass hast oder nicht, die Tür brauchst du rechtlich nicht zu öffnen,
Aber die kommen mit der Polizei wieder und dann kommen sie auf jeden Fall rein.
Wenn das Jugendamt vor der Tür steht sollte man sie auch rein lassen sonst wird es nur noch schlimmer, denn die haben ja einen Grund warum sie vor der Tür stehen.
den werden sie dir schon erklären wenn sie drinnen sind.
Gibt es Kinder in der Wohnung, die vor dem Jugendamt versteckt werden, das Jugendamt aber trotz Erziehungsberechtigter, die ständig daheim sind, kein Zutritt gewährt wird, kommen Zweifel auf, was da versteckt werden soll.
Art. 13 Grundgesetz garantiert die Unverletzlichkeit der Wohnung .
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_13.html