Muss ich bei ein reisegewerbe wenn ich dieses jahr nichts gemacht habe auch eine Steuererklärung schreiben?

2 Antworten

Ja. Du bist jährlich verpflichtet elektronisch die Einkommensteuererklärung (mit Gewinnermittlung EÜR), § 25 Abs. 4 S. 1 EStG i.V.m § 60 Abs. 4 EStDV, und die Umsatzsteuererklärung, § 18 Abs. 3 UStG, zu übermitteln.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung

Natürlich, sonst werden die Werte vom Vorjahr angenommen. Wenn du gar nichts gemacht hast ist das sicherlich fraglich, ob das Gewerbe aufrecht erhalten bleibt.