Muss ich Agb und Preiserhöhung der Sparkasse zustimmen?
Die Sparkasse hat mir ein Brief geschickt änderung der Agb und Preiserhöhung für die monate Mai Juni und Juli wollen die von mir erstattet bekommen,
muss ich da zustimmen was passiert wenn ich nicht zustimme sondern ein Wiederspruch schreibe ???
5 Antworten
Du musst nichts tun. Weder ausdrücklich zustimmen noch widersprechen. Das ein fehlender Wiederspruch als Zustimmung gilt (langjährige Praxis der banken) wurde vor einigen Monaten durch den BGH gekippt.
Solange du also nicht zustimmst bleibt es bei den alten Vertragsbedingungen. Du musst aber damit rechnen, dass die Bank in dem Fall früher oder später das Konto kündigen wird.
Ich selbst ignoriere seit einiger Zeit Aufforderungen der Commerzbank einer Gebühren Erhöhung zuzustimmen. Bisher haben die außer freundliches erinnern das die Zustimmung noch fehlt aber nichts unternommen. Ich denke irgendwann werden sie mir ein Ultimatum setzen und mit der Kündigung drohen.
Also in dem BGH Urteil ging es um AGB. § 675g BGB scheint mir da nicht relevant gewesen zu sein.
Hier die etwas ausführlichere Pressemitteilung des BGH dazu:
https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/2021088.html
Dann fliegst du raus bei denen. Zudem tust du wenn du den dienst nutzt idr sowieso dadurch zustimmen.
Ihre Bankverbindung wird dann gekündigt.
Dem können Sie aber durch eine Kündigung Ihrerseits zuvor kommen.
wenn du nicht zustimmst, kann die sparkasse dir das konto kündigen.
Eigentlich können die doch nur die Gebüren erhöhen aber das machen die Erst gegen ende des jahres ! Aber so einfach können sie nicht einseitig die AGBS Ändern!
Warum sollten die nicht die AGBs ändern können? Die machen die Regeln. Genau so wie bei Gutefrage da steht in den agbs auch drin das diese jederzeit geändert werden können.
Einseitieg kann keiner Einen Gültiegen vertrag einfach ändern! Sonst könnte man Die früher erteilen kredzinsen ja enfach erhöen wie man es grade will und der dumm wäre dan der kunde !
Ein Arbeitgeber darf auch keinen Vertrag einseitieg Ändern!
Wenn das in deren AGBs steht dürfen die das, und das ist z.b bei GF der fall :)
Gf Verlangt auch kein Geld oder ist für Nutzer der Arbeitgeber !Die Frage bezieht sich aber auf ein Bank und die kann das nicht einfach mal eben alles selber ändern! Das geht vielleicht noch mit der höher was sicher an Geld ist oder den gebühren aber nicht bei anderen Sachen!
Das war nicht nur die Praxis der Banken, sondern ist in § 675g BGB ausdrücklich so vorgesehen, aber diese gesetzliche Regelung wurde vom BGH als unzulässig eingestuft.