Muss eine 5 angekündigt werden?

6 Antworten

Wenn die Versetzung gefährdet ist, bekommen die Eltern einen Brief. Da das Halbjahreszeugnis kein Versetzungszeugnis ist, dient bereits das Halbjahreszeugnis als schriftliche Ankündigung.

Ich glaube das ist vom Bundesland abhängig.

Im Normalfall müssen schriftliche 5er und 6er sowieso daheim vorgezeigt/unterschrieben werden von den Eltern, so das Eltern die ein bisschen mitdenken auch keine Überraschungen erleben können.

Für gewöhnlich werden die Eltern bei Fächern in denen Ihr Kind so schlecht steht auch im Vorfeld noch zum Elterngespräch gebeten.

Eine verpflichtung dies zu tun besteht so weit ich weiß nicht.

Eine Verpflichtung gibt es, meines Wissens, nicht.

Eine 5 kommt ja auch nicht aus dem Nichts & eine 5 muss ja auch nicht zwingend bedeuten, dass die Versetzung gefährdet ist.

Aber in der Regel findet im Halbjahr ein Elterngespräch statt, wenn die Versetzung gefährdet ist oder in einem Fach massive Probleme bestehen. So kenne ich es aus meiner Schule & auch aus anderen Schulen, die mir bekannt sind.

Nein, muss sie nicht.

Nur eine Gefährdung der Versetzung muss den Eltern angekündigt werden. Dies geschieht entweder über das HJ-Zeugnis oder, wenn dort nicht geschehen, über die "blauen Briefe" nach Ostern.

LG

MCX

Ist wohl egal, das Halbjahreszeugnis musst du sowieso unterschreiben lassen. Was das angeht, solltest du besser nicht auf dumme Gedanken kommen.