muss die frau im islam die Scheidung begründen mit beweisen?

4 Antworten

Die Stimme einer Frau zählt ja nur zur Hälfte, einfach weil sie dem Mann untergeben ist aus islamischer Sicht. Sie muss sich also um Zeugen kümmern die das was sie sagt auch bestätigen. Meist wird aber zu Gunsten des Mannes entschieden, einfach weil eine Scheidung nicht gern gesehen ist, und weil eine geschiedene Frau geächtet wird.

So könnte man sagen - Dir ist wahrscheinlich bekannt - dass "Beweise" im Islam nicht das sind, was wir im westlichen Rechtswesen als solche anerkennen.

Man kann da besser von "glaubwürdigen Behauptungen" sprechen und - ja - diese müssen i.d.R. vor einem Hoca oder Imam bestehen, der die Scheidung aussprechen soll.

Wenn dieser die Gründe der Frau nicht anerkennt bzw. ihre Behauptungen nicht glaubwürdig, kann er die Scheidung verweigern.

Dann bleibt ihr noch der Gang zu einem anderen Hoca/Imam oder islamisch anderkannten Gericht - oder das Durchhalten, Abwarten und später noch einmal Versuchen.

Die Frau kann sich im Islam auch vom Richter scheiden lassen, wenn sie keine Gründe hat. Zur Zeit des Propheten reichte aus, wenn sie nicht mehr mit ihrem Mann verheiratet sein wollte. Dann musste sie ihm aber das Brautgeschenk zurückgeben, dass ihr der Mann bei der Hochzeit gegeben hatte.

Ja, muss sie eigentlich schon. Das steht so in Büchern von Christine Schirrmacher. Der Ehemann kann seine Frau hingegen einfach verstoßen.